Haben Sie auch diesen Punkt „Rückgabe“ in Ihrem Agenturvertrag? (NL 20/22)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Wir erhielten folgende Frage:

Was halten Sie von folgender Passage? Sehen Sie das kritisch?

„Mit Beendigung dieses Vertrags händigt der Agent das gesamte übergebene Geschäftsmaterial uneingeschränkt aus.
Beispielsweise zählen dazu Antragsvordrucke, Tarife, Bedingungen, Bestandsausdrucke, Kundenkartei und -akten, Hard- und Software, EDV-Speicherungen (gleich welcher Art der Erfassung), Werbedrucksachen, Agentur-Schilder, Rundschreiben und dergleichen.
Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Agenten nicht zu.“

Wiederum haben wir beim auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny (übrigens selbst auch akad. Versicherungskaufmann) seine Meinung eingeholt und den unten folgenden Beitrag erstellt.

Und er bestätigt, dass diese Passage sehr nachteilig für den Agenten werden kann. Warum?
Details unten anbei.

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN