Dauerrabatt: Wann ist Klausel grob nachteilig? Wann keine Rückzahlung nötig? (NL 30/21)

Immer wieder kommen Fragen an unsere Partner-Anwälte, von denen wir gezielt einige ausgewählt haben, da sie für alle Agenten interessant sein könnten.

Bereits beantwortet:

  • Fragen zur Provision und zum Urteil gegen Vergleichsportalen. Zum Nachlesen hier klicken…
  • Ebenso, ob der Versicherer das Recht hat „zeitlich unbefristet und jederzeit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und die Beratungsdokumentation anzufordern“. Auch der Dauerrabatt war Thema. Zum Nachlesen hier klicken…
  • Und zuletzt: Wie muss Impressum, Mail-Signatur, Info-Weitergabe an Kunden aussehen. Zum Nachlesen hier klicken…

 

Sollten auch Ihnen Fragen unter den Nägeln brennen, nutzen Sie die Möglichkeit, diese mit spezialisierten Top-Anwälten der Branche anzudiskutieren.
Füllen Sie einfach das Formular hier aus: https://ivva.at/fragen-an-partneranwaelte/

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Heute beantworten wir gemeinsam mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten RA Mag. Stephan Novotny  die folgende Frage:

Wie hat Dauerrabatt in der Praxis auszusehen? Wann dürfen Versicherer Forderungen stellen?

Regelmäßig kommen Anfragen von Agenten, deren Kunden mit Dauerrabatt-Rückforderungen der Versicherer konfrontiert sind. Sind diese Rückforderungen korrekt? Was bedeutet die Aussage im OGH-Urteil dass Dauerrabatte „degressiv gestaltet“ sein müssen? Zwar dürfte die Branche sukzessive vom Konzept des Dauerrabatts abgehen, aber es gibt viele Alt-Verträge mit derartigen Regelungen.  Ist eine Dauerrabatt-Klausel, die einen Sprung von 25 auf 50 % beeinhaltet ok? Bei welchen Regelungen muss der Kunde keinen Dauerrabatt zurückzahlen?

Unten anbei finden Sie die Antwort von RA Mag. Novotny:

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