Immer wieder kommen Fragen an unsere Partner-Anwälte, von denen wir gezielt einige ausgewählt haben, da sie für alle Agenten interessant sein könnten.
Bereits beantwortet:
- Fragen zur Provision und zum Urteil gegen Vergleichsportalen. Zum Nachlesen hier klicken…
- Ebenso, ob der Versicherer das Recht hat „zeitlich unbefristet und jederzeit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und die Beratungsdokumentation anzufordern“. Auch der Dauerrabatt war Thema. Zum Nachlesen hier klicken…
- Und zuletzt: Wie muss Impressum, Mail-Signatur, Info-Weitergabe an Kunden aussehen. Zum Nachlesen hier klicken…
Sollten auch Ihnen Fragen unter den Nägeln brennen, nutzen Sie die Möglichkeit, diese mit spezialisierten Top-Anwälten der Branche anzudiskutieren.
Füllen Sie einfach das Formular hier aus: https://ivva.at/fragen-an-partneranwaelte/
Heute beantworten wir gemeinsam mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten RA Mag. Stephan Novotny die folgende Frage:
Wie hat Dauerrabatt in der Praxis auszusehen? Wann dürfen Versicherer Forderungen stellen?
Regelmäßig kommen Anfragen von Agenten, deren Kunden mit Dauerrabatt-Rückforderungen der Versicherer konfrontiert sind. Sind diese Rückforderungen korrekt? Was bedeutet die Aussage im OGH-Urteil dass Dauerrabatte „degressiv gestaltet“ sein müssen? Zwar dürfte die Branche sukzessive vom Konzept des Dauerrabatts abgehen, aber es gibt viele Alt-Verträge mit derartigen Regelungen. Ist eine Dauerrabatt-Klausel, die einen Sprung von 25 auf 50 % beeinhaltet ok? Bei welchen Regelungen muss der Kunde keinen Dauerrabatt zurückzahlen?
Unten anbei finden Sie die Antwort von RA Mag. Novotny:
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