KMU Cybersecurity-Förderung ab 1.4.2022
Schon vor dem Ukraine-Krieg nahmen die Cyberrisiken stetig zu. Bekanntlich müssen Sie aufgrund der DSGVO alles denkmögliche tun, um die Daten Ihrer Kunden, Partner, etc. zu schützen.
Sollten Sie Investitionen in IT- und Cybersecurity (Hard, Software, externe Dienstleistungen, etc.) planen, prüfen Sie, ob einen Zuschuss (bis zu 40 % der Kosten) beantragen können.
Details zur „aws Digitalisierungs“-Förderung:
- Start ab 1.4.2022, nicht rückzahlbarer Zuschuss
- förderbar: Investitionsprojekte im Bereich IT- und Cybersecurity, etwa für Hard- und Software aber auch für Leistungen externer Anbieter
- förderungsfähig: aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen), Leistungen externer Anbieter im Bereich IT- und Cybersecurity sowie sonstige (laufende) Kosten wie Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen; laufende projektbezogene Kosten für Lizenzen können für maximal 18 Monate gefördert werden
- Projekte in Höhe von 2.000 bis 50.000 Euro (Gesamtkosten unter 2.000 oder über 50.000 EUR werden NICHT gefördert)
- Förderhöhe: bis zu 40 Prozent
- Förderwerber: KMU mit Ausnahme von Unternehmen, deren Kerngeschäft auf der Entwicklung und Umsetzung von IT-Sicherheitslösungen basiert, sowie Freiberufler
Weitere Infos unter: https://www.aws.at/aws-digitalisierung/kmucybersecurity/
Quelle: NWT-Newsletter