Analytics Abmahnung trudelt per E-Mail ein. Was tun? (NL 12b/22)

Seltsame E-mail zu Google Analytics trudelt per E-Mail ein. Was tun?
Kurzfristig Entwarnung, langfristig Alternativen zu Google suchen.

Unser EDV-Experte und -Admin Harry Winkelhofer informierte uns, dass aktuell sehr viele Personen ein E-Mail erhalten, in dem darauf hingewiesen wird, dass man Google Analytics nutze („auf Ihrer Website ist bei mir eben der Google Tracking Code aufgepoppt“), dies einen DSGVO-Verstoß darstelle. Und warnt vor Abmahnungen aufgrund der Verwendung von Google Analytics, die bereits zahlreich unterwegs seien.

Damit wird wohl darauf angespielt, dass es tatsächlich Anwälte gibt, die das Abmahnen als Geschäftsmodell entdeckt haben. Sie suchen daher gezielt nach Verfehlungen, etwa illegale Nutzung von Fotos oder Verletzung von Copyright-Pflichten (etwa Angabe welcher Fotograph ein Foto gemacht hat) und senden dann Abmahnungen, fordern eine Unterlassungserklärung und für ihr Tätigwerden ein Honorar.

Wenn Sie auch so ein E-Mail erhalten – siehe Screenshot anbei – brauchen Sie laut Watchlist Internet kurzfristig keine Angst haben. Watchlist Internet ist ein Projekt des Internet Ombudsmannes, darin wird vor unseriösen Webseiten, Fake-Shops, Fallen im Internet, etc. gewarnt.

Zu dieser Google Analytics-Mail gibt es Entwarnung. Man könne das „Mail getrost löschen“, es enthalte weder Schadsoftware noch Viren.

Aber Watchlist Internet rät auch, sich um Alternativen zu Google Analytics umzuschauen, weil dieses Analyse-Tool gegen die DSGVO verstößt, wie Mag. Stephan Novotny bereits detailliert erklärt hat.

Zum Nachlesen hier: https://ivva.at/ds-behoerde-google-analytics-verstoesst-gegen-die-datenschutzgrundverordnung-nl-3-22/

Und wir haben von Datenschützer Mag. Georg Markus Kainz Alternativen zu Google Analytics vorschlagen lassen:
Zum Nachlesen hier: https://ivva.at/alternativen-zu-google-analytics-nl-9-22/

 

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Fakt ist, Google Analytics wird von den meisten Unternehmen eingesetzt! Spätestens seit dem Urteil der Datenschutzbehörde (Österreich, Frankreich) herrscht großer und sofortiger Handlungsbedarf! Denn durch die Nutzung von Google Analytics werden personenbezogene Daten, wie etwa „eine einzigartige Nutzer-ID-Nummer, IP-Adresse und Browserparameter“ an Google in die USA übertragen. Daraus wird ein eindeutiges User-Profil erstellt.

Und die österreichische Datenschutzbehörde hat – vereinfacht gesagt – entschieden, dass die Verwendung von Google Analytics auf Webseiten gegen die DSGVO verstößt, weil die nötigen Schutzmaßnahmen (der europäischen Daten gegenüber US-Behörden und Geheimdiensten) nicht angemessen seien.

Quellen: Webonly.at, Watchlist Internet, Datenschutzbehörde Österreich

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