Heute sehen wir uns näher an, wie ein Auskunfts-, Löschkonzept nach DSGVo aussehen könnte!
Eine ganz wichtige Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVo) betrifft Ihr Umgehen mit dem neuen, sehr extensiven Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschen der gespeicherten Daten.
Im letzten IVVA Newsletter haben wir über das Verfahrensverzeichnis berichtet und wie dieses auszufüllen (zum Nachlesen hier klicken…).
Im Verfahrensverzeichnis haben Sie für jeden Prozess (z.B. Marketing, Vertrieb, Kundenbetreuung, usw.) genau erfasst, wo welche Daten anfallen, an wen Sie diese weitergeben und vor allem, wie lange sie diese Daten speichern und wann Sie diese löschen werden.
Als 2. Schritt in der Vorbereitung auf die DSGVo sollten Sie sich überlegen, wer was und vor allem wie tut, wenn jemand anruft oder anderswie Auskunft verlangt, welche Daten von ihm/ihr gespeichert sind, diese korrigieren oder sogar löschen lassen möchte.
Sinnvolle Schritte bei der Umsetzung:
[Inhalt ist gesperrt]
Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>