Altersdiskriminierung bei Versicherungsprodukten
Letzte Woche fragten mehrere Agenten unabhängig voneinander, ob es erlaubt sei, dass Versicherungen unterschiedliche Bedingungen/Konditionen vorschreiben dürfen, wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat. Das wäre doch Altersdiskriminierung und das sei doch verboten. Oder?
Wir haben dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny gefragt, wie das rechtlich einzuschätzen ist.
Tatsächlich war Altersdiskriminierung erst vor wenigen Tagen Thema in der ORF Sendung „Volksanwalt“. Und auch die Radiosendung HELP berichtete davon, dass sich bei der Anti-Diskriminierungsstelle vermehrt ältere Personen beschweren würden, da sie ab dem 65. oder 70. Lebensjahr plötzlich mehr Prämie zahlen müssten oder schlechtere Annahmebedingungen gelten würden, etc.
Auch regelmäßig in den Medien sind Beschwerden von Pensionisten, dass sie plötzlich – trotz entsprechender Sicherheiten – keine Kreditkarte oder Kredit erhalten würden.
Volksanwalt Werner Amon zur Problematik auf der Volksanwaltschaftsseite: „Es ist eben altersdiskriminierend, wenn ältere Mitbürger keinen Kredit bekommen, oder keine Kreditkarte. Es ist auch zu hinterfragen, warum ältere Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer in manchen Bereichen höhere Prämien zahlen als jüngere. Das kann versicherungsmathematisch richtig sein und ist doch eine Altersdiskriminierung.“
Wie sieht es rechtlich aus – der OGH hatte zuletzt einige entsprechende Klauseln aufgehoben – und was sollte man in so einem Fall tun?
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