Achtung 5.12.: Umstieg auf ID Austria, werden Sie aktiv (NL 33b/23)

Neuer Zugang zu zahlreichen digitalen Services der Finanz, Sozialversicherung, usw.

Wenn Sie bisher die Handy-Signatur genutzt haben, dann müssen Sie nun aktiv werden.

Denn ab 05.12.2023 ersetzt die ID Austria die bisherige Handy-Signatur. Der Umstieg auf die ID Austria ist unbedingt durchzuführen, da andernfalls die Nutzung vieler Online-Dienste wie FinanzOnline, Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), Amtswege (Wahlkartenantrag, Wohnsitzänderung, etc.) nicht mehr möglich ist.

  • D.h. der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria endet am 4.12.2023.
  • Ab 5.12. wird für die Anmeldung bei diversen Web- und App-Services anstatt der Handy-Signatur die ID Austria benötigt.
  • Daher: Umstieg auf ID Austria nötig!
  • Mit der ID Austria können wir uns online ausweisen und digitale Services nutzen.
  • Die ID Austria mit Basisfunktion umfasst alle Funktionen der Handy-Signatur. Die ID Austria mit Vollfunktion bietet zusätzliche Services (z. B. Ausweisfunktion am Mobiltelefon).

Wichtig: Die „Organisatoren“ meinen: Wenn Sie eine „Handy-Signatur besitzen, können Sie diese jederzeit online auf die ID Austria mit Basisfunktion umstellen. Dazu ist kein Behördenweg nötig. Die Basisfunktion der ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur, auch Ihre Anmeldedaten bleiben gleich und Signaturen mittels SMS-TAN weiterhin möglich“. 

Probleme?

Wer sich die Erfahrungsberichte in diversen Foren durchliest (etwa hier…) wird feststellen, dass der Umstieg – ohne Marsch zu einer Behörde – doch aufwändig / kompliziert ist.

Ein Punkt, der viele Probleme verursacht, ist die Frage, ob die Handy-Signatur – damals beim Antrag – „behördlich registriert“ worden war oder nicht.

„Leider“ konnte man die Handy-Signatur in der Vergangenheit auch etwa bei Sozialversicherung oder Wirtschaftskammer beantragen, was zwar kundenfreundlich war, aber jetzt als nicht „behördlich registriert“ gilt. Folge: Man muss den Behördenbesuch nachholen, also etwa zur BH oder Polizei, zum Magistrat oder Finanzamt gehen, um die ID Austria freischalten zu lassen. Zu welchen Behörden man gehen kann, finden Sie hier…

Leider scheinen die Ämter in Wien sehr ausgelastet zu sein, zumindest brachte unser Versuch per Ende November, dass im gesamten Dezember keine Termine an den von uns ausgewählten Stellen frei waren:

 

 

 

 

Kleiner Ausweg: Man kann versuchen, die Handy-Signatur selbst durch einen Online-Prozess zur ID Austria aufrüsten. Aber, wenn die Handy-Signatur nicht behördlich registriert war, erhält man nur eine „eingeschränkte Version“, konkret „ID Austria mit Basisfunktion“. Allerdings wird geraten, zur Behörde zu gehen, um die „Vollfunktion der ID Austria“ zu erhalten.


2. Problem:
Möchte man oben beschriebenes Upgrade durchführen, muss man die aktuellste Version der App „Digitales Amt“ heruntergeladen haben und ein Smartphone mit
aktivierter Fingerabdruck-Funktion
bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) besitzen.

Die Nutzung dieser biometrischer Eigenschaften für die Identifizierung einer Person wird von Konsumenten- und Datenschützer nicht als wirklich unbedenklich eingestuft. Weil wenn diese Daten gehackt werden, dann kann man sich nicht einfach ein neues Gesicht, eine neue Iris, einen neuen Fingerabdruck als neues Passwort aussuchen.
Aber hier führt leider kein Weg vorbei.

Die Download-Links für die App „Digitales Amt“ finden Sie hier…

Weitere Auskünfte zur ID Austria kann man telefonisch bzw. per E-Mail anfordern. Und zwar unter +43 1 71123-884466 bzw. buergerservice.oegv@brz.gv.at. Allerdings erhält man dann als E-mail-Antwort, dass „aktuell sehr viele Anfragen eintreffen“, also man wohl nicht so schnell eine Antwort erhalten wird.

Nützliche Webseiten für diesen Umstieg:

Quellen: Webseite Österreich.gv.at, DerStandard.at, DGservice Nr. 3/September 2023, ÖGK Newsletter

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