28.11. letzte Chance auf Energie-Zuschuss (NL 34c/22)

Energiekostenzuschuss für Makler, Vermögensberater, aber nicht für Agenten?

Dieser Zuschuss soll die exorbitanten Steigerungen bei den Energiepreisen abfedern helfen.

Wer diesen Zuschuss möchte, MUSS bis spätestens MORGEN 28.11. den Antrag ausfüllen.
Wichtig: Wenn Ihre Voranmeldung morgen nicht eingelangt ist, haben Sie nicht einmal theoretisch die Chance auf den Zuschuss. Details zum Zuschuss finden Sie hier…
Direkt zur Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss kommen Sie hier: https://foerdermanager.aws.at/#/

Problem: In den Bedingungen „scheinen“ Versicherungsagenten ausgeschlossen zu sein. Wir haben bei der Förderstelle AWS rückgefragt, ob die Formulierung unter Punkt 2.14 nur ein Irrtum sei (und in Wirklichkeit sehr wohl auch Agenten diese Förderung beantragen können), aber noch keine Antwort erhalten.

Zum Erinnern: Ursprünglich waren Unternehmen, die in Banken- und sonstiges Finanzierungswesen sowie Versicherungswesen gänzlich ausgeschlossen. Nach zahlreichen Interventionen konnte man am Freitag in diversen Medien lesen, dass die Förderrichtlinien abgeändert worden seien und daher Vermögensberater und VersicherungsMAKLER doch Anspruch haben.

NICHTS jedoch konnte man über den Anspruch von VersicherungsAGENTEN lesen.

Und noch Schlimmer:
Öffnet man die FAQs zum Energiekostenzuschuss auf der AWS-Webseite (hier…) steht im Punkt 2.14 auf Seite 7:

„Sind Versicherungsmakler*innen, Immobilienmakler*innen, Vermögensberater*innen antragsberechtigt?
Ja, Versicherungsmakler*innen, Immobilienmakler*innen und Vermögensberater*Innen sind von den
Ausschlusskriterien gemäß Richtlinienpunkt 8.4 Z.5 ausgenommen und damit im Rahmen des Energiekostenzuschusses zur Antragstellung berechtigt“.

Also kein Wort von Versicherungsagenten.
Wir haben bei AWS rückgefragt,
ob obige Formulierung nur ein Irrtum sei (und in Wirklichkeit sehr wohl auch Agenten diese Förderung beantragen können), aber bis dato keine Antwort erhalten.

Laut unserem Anwalt wäre es gleichheitswidrig, wenn die Makler, nicht aber die Agenten Anspruch auf eine Förderung hätten. Weil zwischen den Vermittlerformen Makler und Agent ja diesbezüglich kein Unterschied ist.

Wir halten Sie über die einlangende Antwort am Laufenden, raten Ihnen aber zur Sicherheit morgen Montag – 28.11. letzter Tag – den Antrag für den Energiekostenzuschuss auszufüllen. Wenn Ihr Antrag morgen nicht eingelangt ist, haben Sie nicht einmal theoretisch die Chance auf den Zuschuss.

ERGÄNZUNG:
Der IVVA erhielt die schriftliche Bestätigung, dass auch Agenten den Energiekostenzuschuss beantragen können, also die oben zitierte Auslassung (zwar werden Makler und Vermögensberater genannt, nicht aber Agenten) offensichtlich nur ein Fehler war.

Links zum Energiekostenzuschuss

Beste Grüße vom IVVA Team

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