Agenturvertrag: Welche Ansprüche? Verkauf? Nachfolger bestimmen? (NL 28/22)

Ansprüche laut Agenturvertrag: Folge- oder Ausgleichsanspruch?
Weiterverkauf der Agentur? Meinen Nachfolger bestimmen? Wem gehört mein Kundenstock? Fragen über Fragen!

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Regelmäßig erhalten wir Anfragen, welche Ansprüche man im Falle der Beendigung des Agenturvertrages hat. Und ganz besonders spannend ist diese Frage, wenn es sich um Ur-Alt-Verträge aus einer Zeit handelt, wo es noch kein OGH-Urteil gegen die Provisionsverzichtsklausel, noch keine verpflichtende Folgeprovision auch im Falle der Beendigung durch den Agenten, etc. gab.

Dazu kommen regelmäßig Anfragen vor dem geplanten Pensionsantritt, aber diese Frage stellt sich natürlich grundsätzlich auch bei noch nicht ganz alten Agenten.
Jedoch kommen im Falle der geplanten Pensionierung auch noch Zusatzfragen, wie etwa: Darf ich meine Agentur verkaufen? Darf ich mir einen Nachfolger selbst aussuchen oder bestimmt den die Versicherung? Wem gehört mein Kundenstock? Brauche ich die Einwilligung meiner Kunden? Usw. usf.

Wir schauen uns folgende Details näher an:
A) Frage, welche Ansprüche habe ich bei Alt-Verträgen: Folgeprovision, Ausgleichsanspruch, gar nichts?
B) Frage: Darf ich meinen Nachfolger bestimmen, meine Agentur verkaufen?
C) Frage: Was ist beim Agenturverkauf zu beachten?
D) Frage: Wem gehört mein Kundenstock?

Diese Fragen haben wir mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny beantwortet.

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