Kontrolldruck nimmt zu!
Während der Feiertage erfuhren wir, dass die Behörde (in diesem Fall die Bezirkshauptmannschaft) Agenten aufforderte, die Prüfung der Geeignetheit der vermittelten Produkte vorzulegen, also zu beweisen, dass die vermittelten Produkte zum Kunden passen. Was genau verlangt wurde, sehen wir uns unten näher an.
Knapp vor Weihnachten erfuhren wir, dass die Gewerbebehörden bei der Überprüfung der IDD Weiterbildungsstunden Ernst machen und die Nachweise von Agenten anforderten. Wir haben darüber im letzten Newsletter berichtet. Zum Nachlesen hier….
Und vergessen Sie auch nicht auf die Geldwäsche-Kontrollen, die laufend stattfinden. Zum Nachlesen hier…
Kontrolldruck nimmt zu!
Wir können also nur raten, die Regeln zur Beratung, die sich aus der IDD, aber auch aus den Standesregeln und im Falle von Versicherungsanlageprodukten aus den delegierten Verordnungen der EU ergeben, genau einzuhalten und gut zu dokumentieren.
All diese rechtlichen Grundlagen haben wir für Sie auf unserer Unterseite „Agentenrecht und IDD“ zusammen getragen.
Für den aktuellen Fall empfehlen wir die Punkte „Standesregeln“, „IDD“ sowie „Delegierte Verordnungen der EU“ nachzulesen. Dazu bitte hier klicken…
Haben Sie Fragen zum Thema?
Dann nutzen Sie doch die Möglichkeit, diese an unsere Anwälte kostenlos zu stellen. Das Formular dazu finden Sie hier…
Worum ging es im oben geschilderten Fall? Und welche Dokumentationen sind abzuliefern?
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