Zuschuss: Neue Nachfrist endet am 20. Jänner 2023 (NL 2c/23)

Über den Energiekostenzuschuss hatten wir schon im November berichtet (hier zum Nachlesen..).

Doch damals war bis zum Ende der ersten Anmeldefrist (endet am 28.11.) nicht ganz klar, ob neben Vermögensberater oder Versicherungsmakler  (diese wurden ausdrücklich in den Förderrichtlinien genannt) auch Versicherungsagenten den Zuschuss beantragen dürfen.

JA, auch Versicherungvermittler dürfen diesen beantragen.

Der IVVA hatte daher AWS bzw. Ministerium kontaktiert und die positive Antwort zurück erhalten:

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Versicherungsagenten haben genau wie Vermögensberater und Versicherungsmakler, ebenfalls einen Anspruch auf eine Antragstellung des Energiekostenzuschusses.

Mit freundlichen Grüßen
Beratungsteam Energiekostenzuschuss

Wichtig: Man muss sich auf der AWS Webseite registrieren, sonst haben Sie nicht einmal theoretisch die Chance auf diesen Zuschuss.


Graphik: AWS Webseite

Daher füllen Sie den Antrag aus und besprechen Sie danach mit Ihrem Steuerberater die weitere Vorgehensweise.
Direkt zur Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss kommen Sie hier:
https://foerdermanager.aws.at/#/

Beste Grüße vom IVVA Team

Quellen: AWS-Webseite, Wirtschaftsministerium-Information

https://www.bmaw.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Nachfrist-Voranmeldung-zu-Energiekostenzuschuss.html

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ/EKZ_Info-Paket.pdf

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