Anmerkung zum Zurich IDD- und DSGVO-Zusatzvertrag

Zurich hat einen neuen Zusatz-Vertrag zur Regelung von IDD und DSGVO ausgesandt, der vorbildlich  und trotzdem kurz und bündig ist. Die Sprache ist für „Eingelesene“ auch erfreulicherweise gut verständlich gewählt.

Besonders – positiv – auffällig ist, dass die HDI die DSGVO richtig umsetzt und zu Recht erkannt hat, dass Agent keine Angestellten sondern Unternehmer sind.

DatenVERANTWORTLICHER? DatenVERARBEITER?

Agenten werden zu Recht im Punkt 3 von Kapitel III als DatenVERANTWORTLICHE definiert und nicht als abhängige und weisungsgebundene AuftragsVERARBEITER (wie das in manchen anderen Verträgen fälschlicherweise umgesetzt wurde und was vor allem im Falle der Kündigung des Agenturvertrages grobe Nachteile mit sich bringen kann, wenn man alle Unterlagen vernichten muss und den „eigenen“ Kunden nicht mehr kontaktieren darf).

Und Zurich akzeptiert, dass die ZURICH UND die AGENTEN GEMEINSAM für die Daten VERANTWORTLICH sind („Sie und wir… sind verantwortlich“. Das haben wir so in dieser Deutlichkeit und Richtigkeit erst in wenigen Verträgen so gelesen (HDI, Donau).

Zurich verweist noch darauf hin, dass der Vermittler dem Kunden rechtzeitig die Unterlagen zum Datenschutz (die man von Zurich erhalten hat) übergeben muss, spätestens dann, wenn man die Daten des Kunden in das Zurich-System eingibt.  Und eine korrekte Einwilligung des Kunden haben muss (ist im Falle einer Kunden-Beziehung oder dem Willen eine Versicherung abschließen zu wollen, der Fall!).

IDD, Versicherungsvertriebsrichtlinie

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