Speziell der Mehrfachagent sollte sich der möglichen Konsequenzen von Formulierungen wie „in jeder Hinsicht deren Interessen wahrzunehmen“ und „die einzelnen Verträge fortlaufend zu aktualisieren“, bewusst sein (siehe Seite 1 im Vertrag unten). Die mögliche Gefahr: Neue Verträge müssen nicht immer besser – für den Kunden – sein. Besser wäre es, hieretwa ein „Bei Bedarf / Wunsch des Kunden“, etc. einzufügen. Sonst könnte bei „Nicht-Laufender-Aktualisierung“ Ungemach drohen, etwa dann, wenn Sie mit dem Versicherer in Streit liegen, bei Beendigung des Agenturverhältnisses um Provisionen kämpfen, etc.
Erfreulich sehen wir im Punkt 2 des 2020-er-Vertrages die Verwendung der Bezeichnung FOLGE-Provision (Unter Punkt 2 listet die Wr.Städtische auf: Erst-, Einmal- und Folgeprovision).
LEIDER findet sich diese Bezeichnung im Punkt 6 „Ansprüche bei Beendigung des Vertrages“ der Begriff FOLGE-Provision nicht mehr.
Hier wird noch immer von Betreuungsprovision und von einer Bestandsprovision gesprochen, die aber bei den Provisionsarten gar nicht angeführt wurden. Gefahr: Eine Betreuungsprovision findet weder beim Ausgleichsanspruch (§ 24 HVertrG), noch bei einer Provisionsweiterzahlung (§ 26c HVertrG) nach Beendigung des Agenturvertrages einen Niederschlag. Auf den Punkt gebracht heißt das, der Agent erhält nichts! DAHER sollten Sie hier eine KLARSTELLUNG und Abänderung verlangen.
Ebenso zu beachten: Sie dürfen sich durch Kunden nicht bevollmächtigen lassen (außer, um Auskünfte einzuholen, Einsicht in Unterlagen zu bekommen, etc.)
Weiters verlangt die Wr. Städtische das Akzeptieren einer „Richtlinie für Homepages“, wo man trotz selbständiger Tätigkeit nichts ohne Genehmigung tun darf. Siehe dazu unseren Beitrag bzw. die Markierungen in der Richtlinie. Details hier…
Hier sollte man Nachverhandeln und Klarstellungen einfordern!
Die verlangte Rückgabe sämtlicher Unterlagen, Daten, etc. bei Beendigung des Agenturverhältnisses, kann für Sie zum Super-Gau werden. Wie sollen Sie sich etwa von einer behaupteten Fehlberatung Freibeweisen können, ohne Unterlagen?
Hier sollte man Nachverhandeln und Klarstellungen einfordern!
Ein Vertragswerk, das jedenfalls eine umfangreiche Nachverhandlung erfordert!
Hier geht es zum ► Wr.Staedtische_Mehrfachagenturvertrag_2020_mit Kommentaren IVVA
Zum Vergleich: Wr.Städtische Mustervertrag ALT
Der Vertrag der DONAU wünscht auch noch eine Konventionalstrafe von €10.900,00 zu vereinbaren.
Hier geht es zum ►Donau Mustervertrag
Das IVVA- Team
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