Wirtschaftsbund – bitte warten… (NL 5/15)

Aktueller Zwischenstand zur WK-Wahl

Vom 23.-26. Februar gibt es Wirtschaftskammerwahlen in Österreich. Da wählen auch wir Versicherungsagenten in allen Bundesländern wieder unsere Interessenvertreter, die für eine der folgenden Fraktionen kandidieren: Wirtschaftsbund (WB), Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband (SWV), Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW), GRÜNE Wirtschaft. Neu sind die UNOS, die WK-Gruppierung der NEOS.

Wir sind keine militanten Anhänger von Parteipolitik. Uns ist aber klar, dass ohne entsprechende Kontakte keine Umsetzung unserer Forderungen erfolgen wird können. 

Umso erfreuter können wir berichten, dass sich der RFW, NEOS und die GRÜNE Wirtschaft  ihrer Verantwortung bewusst sind, und unserem Berufstand die erforderliche Rechtssicherheit verschaffen wollen. Konkret wurde uns vom RFW versichert, am Mittwoch den 25.2. im Sinne des OGH-Urteils einen entsprechenden Änderungsantrag (HVertrG) im Plenum einzubringen.

Ganz aktuell: Gestern erreichte uns eine Stellungnahme vom SWV: Wir zitieren:

„Das Urteil ist jedenfalls ein Meilenstein für die Versicherungsagenten und dazu möchten wir Ihnen nochmals herzlich gratulieren! Selbstverständlich ist die Rechtsprechung des OGH vollinhaltlich von allen politischen Fraktionen zu akzeptieren. Demgemäß muss die Rechtsordnung in Bezug auf die Versicherungsagenten angepasst werden – einem OGH Urteil muss jedenfalls Folge geleistet werden. Der SWV versteht sich als Partner und Interessenvertreter der EPU und KMU in der Wirtschaftskammer – demgemäß können die selbstständigen Versicherungsagentinnen und – agenten auf unsere Unterstützung in dieser Sache zählen. 

Nochmals herzliche Gratulation und weiterhin alles Gute, mit besten Grüßen Mag. Christoph Miksch“ (vom Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Österreich)

Diese Meldung und die schon zuvor erreichten Zusagen lassen uns hoffen, dass am Mittwoch nach jahrelangem Kampf endlich eine zwingende Regelung der Provisionsweiterzahlung auch im Kündigungsfall der Agenten eingeleitet wird. Und damit das OGH-Urteil in die Rechtspraxis umgesetzt werden kann.

Wie wird sich der Wirtschaftsbund am Mittwoch verhalten?

Wir haben mehrmals den WB kontaktiert und um Stellungnahme gebeten, welche Unterstützung die Agenten nun erwarten können. Und wie man auf das OGH-Urteil reagieren wird. Auch haben wir auf den heutigen Newsletter verwiesen und um Rückmeldung bis heute Mittwoch gebeten, um Sie werte Leser davon informieren zu können. Leider liegt uns bis dato nichts vor. Wir hoffen, dass am Mittwoch keine parteipolitische, sondern eine – fraktionsübergreifende- Entscheidung im Sinne der Agenten getroffen wird.

Vorab unseren besten Dank an alle Parteien die unser Anliegen unterstützen werden!

Geschätzte Agentinnen, geschätzte Agenten wir ersuchen Sie – gerade wegen der turbulenten Entwicklung – Ihr Wahlrecht auszuüben. Zeigen Sie mit einer hohen Wahlbeteiligung Ihr Interesse an diesen Wahlen. Wir werden Sie am Abend des 25.2. von der aktuellen Entwicklung im Plenum informieren. Daher empfehlen wir den 26. Februar 2015 als Wahltag. Wägen Sie – je nach Entwicklung am 25.2. – ab, welcher Liste Sie Ihr Vertrauen schenken! Notfalls gilt: Auch eine ungültige Stimme ist keine verlorene Stimme.

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

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