Wie hilfreich sind/waren unsere gewählten Unternehmervertretungen? (NL 13/16)

Ein Rückblick auf die soeben erfolgte Änderung im Handelsvertretergesetz.

Im gesetzlich verpflichtenden Kammersystem Österreichs gibt es auch von uns Agenten gewählte politische Organisationen, die unsere Anliegen auf parlamentarischer Ebene vertreten sollen. Das sind z.B. der Wirtschaftsbund (WB, ÖVP), der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV, SPÖ), der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (FPÖ), um einige zu nennen.

Ein jüngster Fall im Parlament hat bei uns große Verwunderung, sogar Bestürzung hervorgerufen. Und man fragt sich, wozu man Kammerbeiträge bezahlt, wozu man diese Vertretung eigentlich braucht, wenn sie eine ganze Branche gröblich benachteiligt…

Kurz zur Vorgeschichte: Seit Jahren bemüht sich die Interessenvertretung der Versicherungsagenten in der Wirtschaftskammer eine faire gesetzliche Regelung im HVertrG zu schaffen. Dazu ist aber in der WKO ein Interessensausgleich zwischen den betroffenen Parteien (Versicherungsverband VVO + Bundesgremium der VA) erforderlich. Dieser Interessensausgleich wurde über viele Jahre vom VVO verhindert. Das bedeutete, dass seitens der Kammervertretung keine gesetzliche Regelung eingeleitet werden durfte. Und Politik und Ministerien lehnten sich zurück und schauten teilnahmslos zu, trotzdem wir auch versuchten auch über diese Wege zu einer gesetzlichen Lösung zu kommen. Doch leider: Ohne Interessensausgleich könne man nichts tun….

Also mussten wir uns selbst helfen. Und durch Unterstützung eines wagemutigen Agenten im Jahr 2014 durch alle Instanzen ein OGH Urteil erkämpfen. Dieses bestätigt, dass Provisionsverzichtsklauseln in Agenturverträgen sittenwidrig sind. Somit stehen auch nach Beendigung des Agenturvertrages dem Agenten Folgeprovisionen zu, solange die von ihm vermittelten Verträge aufrecht sind.

Das OGH Urteil hat leider nicht über die Höhe der Folgeprovision entschieden. Jedoch steht in den Erklärungen zum Urteil, dass es sich immer um den größten Teil bzw. den weitaus überwiegenden Anteil handle.

Die konkrete Provisionshöhe ist nun ein Punkt der unterschiedlich interpretiert werden kann, wenn man es darauf anlegt. Wäre hier von allen Versicherungen partnerschaftliches und faires Verhalten gegeben, so hätte sich diese Frage auch ohne gesetzliche Regelung oder – wie es sich nun abzeichnet – weiteren Musterprozessen klären lassen. Übrigens: Dieses Streitthema gibt es weder bei Angestellten noch Versicherungsmaklern.

Aber zurück zu „unseren“ Unternehmensvertretern.

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