Wen wählen? Den, der uns hilft! (NL 26/14)

Wir Agenten und Agentinnen können stolz sein!

Sowohl auf unser Gewerbe, als auch und besonders auf unsere Tätigkeit für unsere Kunden. Auch wenn uns bis zum heutigen Tag zeitgemäße gesetzliche Rahmenbedingungen verwehrt werden und unser politischer Kampf nach wie vor von einigen großen Versicherungen blockiert wird. Leider haben sich auch die politischen Parteien in den letzten Jahren weniger an den Interessen der kleinen Wirtschaftskammer-Mitglieder orientiert (Agenten sind zu rund 80 % EPUs, als EinPersonenUnternehmer), sondern eher an jenen der Versicherungen.

Jede Verbesserung für unseren Berufsstand musste gegen heftigstem Widerstand erkämpft werden. Von einem Interessensausgleich sind wir weit entfernt. Da in Kürze wieder Wirtschaftskammer-Wahlen bevor stehen, möchten wir Ihnen unseren jahrelangen Kampf in Erinnerung rufen, damit Sie eine faktenbasierte Entscheidung in der Wahlzelle treffen können. Fragen Sie sich: Wer hat uns in der Vergangenheit geholfen? Und von wem können wir in der nächsten Funktionsperiode Hilfe erwarten? Erst danach sollten Sie Ihre Stimme vergeben!

Kurz zur Entwicklungsgeschichte der Agententätigkeit in Österreich. Unseren Ursprung hatten wir 1839 im Haus der Riunione Adriatica di Sikurta. Leider wurden vom Gesetzgeber einen Einbindung ins Handelsvertretergesetz (HVertrG) (Seit 1921), durchaus im Sinne der Versicherungswirtschaft, verabsäumt. Bis 1990 wurde unser Berufstand in der Wirtschaftskammer gemeinsam mit den Handelsagenten geführt. Von 1990 – 2000 waren wir gemeinsam mit den Maklern in einem Gremium. Ein wichtiger Schritt für unseren Berufsstand wurde im Jahre 1997 gesetzt. Wir wurden von einem freien Gewerbe zu einem gebundenen Gewerbe aufgewertet. Bei der Kammerwahl 2000 wurden auf Drängen der Maklerschaft die Berufsgruppen Agenten / Makler in eigene Gremien aufgeteilt. Wir erhielten somit endlich eine eigene Standesvertretung in den Kammern.

Eine der wesentlichen Aufgaben der neu gewählten Standesvertreter war, zeitgemäße gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Waren wir doch seit 85 Jahren vom HVertrG ausgenommen. Eine Gesetzeslücke, die bereits von Gerichten aufgezeigt wurde und die dazu führte, dass diese – im Fall von Rechtsstreitigkeiten – das HVertrG „analog angewendet“ hatten. Also so entschieden, als ob wir bereits unter das HVertrG fallen würden.

Zum Verständnis, wie in Österreich Gesetze entstehen oder verändert werden, muss man wissen, dass ohne Interessenausgleich innerhalb der Kammer keine Anliegen einer Berufsgruppe an Ministerien oder Gesetzgeber weitergeleitet werden. D.h. das Gremium der Agenten muss vorher mit dem Gremium der Versicherungen einen Interessensausgleich schaffen. Doch: Der Versicherungsverband (VVO) hat es bestens verstanden, einen solchen Ausgleich nicht zu zulassen. Als möglichen Ausweg aus dieser Pattstellung haben wir den Interessensverband der Versicherungsagenten (IVVA) im Jahre 2006 gegründet. Dadurch konnte auch unser Berufstand den direkten Weg zu politischen Entscheidungsträgern nutzen. Also Abgeordnete, aber auch Ministerien, direkt mit unseren Forderungen und Wünschen zu versorgen und „Österreich-untypische“ Entscheidungswege zu gehen.

Nach langer Auseinandersetzung wurde die Ausgrenzung der Versicherungsagenten vom HVertrG aufgehoben. Leider – durch Intervention der Versicherungswirtschaft – nur in verstümmelter Form im Parlament beschlossen. Diese Verstümmelung wurde vom Justizministerium erst 2010 endlich aufgehoben.

Wo hapert es noch gewaltig?

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