Welche Versicherungs-, Steuer-Maßnahmen plant Regierung? (NL 8/25)

Am 27. Februar 2025 hat die neue Regierung ihr Regierungsprogramm für den Zeitraum 2025 – 2029 präsentiert.

So manches ist bereits bekannt geworden (Abschaffung diverser Ökoförderungen, motorbezogene Versicherungssteuer auch für E-Autos, Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten, etc.).

Wir haben aus diversen Quellen für Sie die unserer Meinung nach „auffälligsten Veränderungen für den Finanz-, Versicherungs- und Vorsorgebereich“ zusammengestellt.

A) „Versicherungen/Pension/Vorsorge“

  • Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos.
  • PENSIONEN:
  • Weiterarbeiten in der Pension:
    Für Personen in einer „echten“ Alterspension, also keiner vorzeitigen Alterspension, soll „ein neues Modell des Zuverdienstes“ entwickelt werden. Dazu werden folgende Eckpunkte genannt:

    • „Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer
    • Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur PV und KV; restliche Lohnnebenkosten bleiben gleich.
    • Keine Aufwertung des Pensionskontos.
    • Das Zuverdiensteinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird mit 25% endbesteuert
    • Inkrafttreten ab 1.1.2026 und Evaluierung nach zwei Jahren“
  • Faktisches Pensionsalter/Beschäftigungsquote Älterer erhöhen:
    • „Einführung einer Teilpension
    • Einschränkung der Korridorpension: Erhöhung des Zugangsalters und der erforderlichen Versicherungszeiten:ab Jahr 2026:
      • „Korridor 40 auf 42 Versicherungsjahre (auf 3 Jahre aufgeteilt)
      • Korridor 62. auf 63. Lebensjahr (auf 2 Jahre aufgeteilt)“
    • Treffsichere Ausgestaltung der Altersteilzeit
    • Nachhaltigkeitsmechanismus: Wenn es zu Abweichungen vom vorgesehen Budgetpfad für Pensionsausgaben kommen sollte, dann werden die erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten erhöht. Sollte dies nicht ausreichen, sind weitere Maßnahmen zu setzen, wie zB beim Anfallsalter, Pensionsanpassungen oder Beitragssatz“
  • PRIVATE Vorsorge
    • „Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch für Wertpapiere (zB ETF-Sparpläne).
    • Zeitnahe Umsetzung der Sozialpartner-Einigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere des Generalpensionskassenvertrages)
    • Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw. Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben.
    • Bekenntnis „zu einer Stärkung des Kapitalmarkts mit dem Ziel der verbesserten Allokation von Kapital“ und einer „europaweiten Vertiefung der Kapitalmärkte (Kapitalmarktunion)“.
    • „Zukunftsvorsorge“: „Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw. Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben.
  • Reform von Rehageld/Invaliditäts- bzw. BU-Pension, Altersteilzeit
    • „Prüfung Berufsschutz zum Entgeltschutz weiterentwickeln.
    • AMS stärker einbinden für Wiedereingliederung in Arbeitsmarkt (auch beim Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensions-Antrag integrieren).
    • Umschulungen während des Bezugs forcieren.
    • AMS als zentrale Stelle für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension und Arbeitsmarktwiedereinstieg.
    • Reha-Geld: Evaluierung der Neubeurteilung nach einem Jahr. Verbesserung/Standardisierung bei Reha-Geld-Begleitung. Forcierung der Reha-Maßnahmen während des Bezugs. Einheitliche Beurteilungsstelle. Evaluierung der Kurheileinrichtungen – zielgerichteter Einsatz der Mittel.“
  • Zweite und dritte Säule des Pensionssystems

Im Kapitel „Soziales“ ist vermerkt, dass eine „Weiterentwicklung notwendig“ sei. Angemerkt wird, dass die beiden Säulen „nicht Ersatz der ersten Säule“ werden sollen. Als konkrete Maßnahme genannt wird. „Generalpensionskassenvertrag – Öffnung der zweiten Säule für alle. Umschichtung der Abfertigung neu ermöglichen.“

Weiters solle es „Verbesserungen bei Pensionskassen (z.B. Herausnahmemöglichkeiten mit dem Pensionsantrittsalter, Härtefallregelung, mehr Transparenz, allg. Verwaltungskosten prüfen, Regelung der Angehörigen)“ geben. Geplant ist eine „Prüfung der Performance im internationalen Vergleichen mit dem Ziel, durch Veränderungen die Veranlagungsergebnisse zu verbessern.“

Für die Mitarbeitervorsorge vorgesehen sind: „Freiwillige Aufstockung“ und „Abfertigung neu insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen evaluieren und verbessern.“

Die Arbeit der Alterssicherungskommission (prüft die Finanzierbarkeit des staatlichen Pensionssystem und ist im Sozialministerium angesiedelt) soll auch die „zweite und dritte Säule umfassen.“


B) „Steuern/Finanzen“

Das Regierungsprogramm sieht im Kapitel „Steuern/Finanzen“ neben Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Entbürokratisierung und Vereinfachung auch viele steuerliche Maßnahmen vor. Die nachfolgende Übersicht bietet auszugsweise einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen im Bereich der Unternehmens- und Personenbesteuerung:

  • Erweiterte steuerliche Begünstigungen für Überstunden bzw. Zuschläge ab 2027
  • Erhöhung der Attraktivität des Zuverdiensts im Rahmen der Alterspension durch Befreiungen im Bereich der Sozialversicherung sowie einer reduzierten Steuerbelastung (25 % Abzugsteuer endbesteuert) ab 2026
  • Verbesserte steuerfreie Mitarbeiterprämie bis € 1.000,00 pro Mitarbeiter ab 2025 bzw. 2026
  • Erhöhung der Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale zuerst auf € 320.000 sowie 13,5 % und ab 2026 auf € 420.000 sowie 15 %
  • Anpassung der Luxustangente auf € 55.000,00 (2027) und dann € 65.000,00
  • Befreiung N1/Klein-Lkws von der NoVA ab 01.07.2025 inkl. Heimfahrregelung
  • Dauerhafte Anhebung des Grundfreibetrages ab 2027 von 15 % bis € 33.000,00 auf 15 % von € 50.000,00
  • Verlängerung des EStG-Spitzensteuersatzes von 55 % um weitere vier Jahre
  • Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifes (kalte Progression)
  • Anhebung des Freibetrages (aktuell € 620,00) im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Bezug)
  • Evaluierung der Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, z. B. bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreien Mitarbeitergutscheinen
  • Anhebung des Veräußerungsfreibetrags bei Betriebsübergaben ab 2027 von aktuell € 7.300,00 auf € 45.000,00 sowie Entfall des „Berufsverbots“ für die Nutzung des Hälftesteuersatzes im Zuge einer Betriebsaufgabe
  • Effektivere Erfassung von Widmungsgewinnen im Rahmen der Immobilienertragsteuer
  • Geplante Reduktion der Lohnnebenkosten durch stufenweise Senkungen über den FLAF (Familienlastenausgleichsfonds)

Neben den dargestellten Vorhaben ist im Rahmen der sonstigen steuerlichen Maßnahmen noch besonders auf den geplanten Entfall der Grunderwerbsteuer sowie der sonstigen Nebengebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb des ersten Eigenheims (Kapitel „Leistbares Wohnen“) hinzuweisen.

Der Nationalrat und der Bundesrat haben bereits das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025) beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt war bei Onlinestellung abzuwarten. Darin wurden unter anderem folgende Eckpunkte geregelt:

Im Einkommensteuergesetz wird der Spitzensteuersatz in Höhe von 55 % bis 2029 verlängert. Im Umsatzsteuergesetz wurde die Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen bis 1. April 2025 begrenzt (statt wie bisher bis 1. Jänner 2026). Erfolgte der Vertragsabschluss für die entsprechenden Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Installationen vor dem 7. März 2025, verlängert sich der Zeitraum bis vor dem 1. Jänner 2026. Alle erforderlichen Voraussetzungen gelten wie bisher. Im Versicherungssteuergesetz wurde per 1. April 2025 die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge aufgehoben und eine Neuregelung tritt in Kraft. Entsprechende Änderungen werden auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz umgesetzt.

Stand

Quelle: Newsletter der NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatungs Gmbh, DER Standard, Versicherungsjournal

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