Weiterbildung: Was bedeutet „ausgewogenes“ Verhältnis? Was ist zumutbar? (NL 14/24)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Immer wieder kommen Fragen an unsere Partner-Anwälte, von denen wir heute wieder eine ausgewählt haben, da sie für alle Agenten interessant sein könnte. Heute sehen wir uns an:

  1. Weiterbildung: Ausgewogenes Verhältnis zwischen Präsenz und Webinar: Was bedeutet das?
  2. Was ist dem Vermittler (EPU, KMU) zumutbar im Zusammenhang mit der gesetzlichen Weiterbildung?

Diese Fragen haben wir den auf Versicherungsrecht spezialisierten RA Mag. Stephan Novotny gestellt und um seine juristische Einschätzung gebeten.

Die Antworten des auf Versicherungsrecht spezialisierten RA Mag. Stephan Novotny auf die neuen Fragen unten anbei.

Sollten auch Ihnen Fragen unter den Nägeln brennen, nutzen Sie die Möglichkeit, diese mit spezialisierten Top-Anwälten der Branche anzudiskutieren. Füllen Sie einfach das Formular hier aus: https://ivva.at/fragen-an-partneranwaelte/

Weiterbildung ist ein wichtiges Thema für die Vermittler, das zeigt sich auch daran, dass immer wieder Rückfragen dazu kommen.

Ausgewogenes Verhältnis (Präsenz/Online): Was bedeutet das für die Weiterbildung?
Was ist zumutbar? Besonders für Kleine, KMUs?

Eine konkrete Frage dazu hinterfragt einerseits das anzustrebende Verhältnis von rund 50:50 (Präsenz zu Online), aber auch die grundsätzliche Frage, was einem kleinen Unternehmen zumutbar ist. Da die Mehrzahl der Vermittler wohl in diese Kategorie fällt, greifen wir diese Frage gerne auf und versuchen sie mit RA Mag. Stephan Novotny zu beantworten:

Hier auszugsweise die Frage:

„… in wie weit ist es zumutbar, wenn diverse Präsenzveranstaltungen mit aufwendigen Anfahrten verbunden sind, selbige wahrzunehmen?

Meine Frage begründet sich auch darauf, dass ich ein Einzelunternehmer, ohne Beschäftigte bin und daher meinen Kundenstock ganz allein zu betreuen habe, also keine Vertretungen bei Nichtanwesenheit habe. Weiters wäre eine Anreise aktuell zeitintensive (Tunnelbaustellen)“.

Hier folgt die Antwort, die wir mit dem Fachanwalt Mag. Stephan Novotny zum Thema erarbeitet haben:

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN