Weitreichende Folgen durch die Datenschutzgrundverordnung
Konkret geht es um die Frage, ob ein Agent, der mit einem Versicherungsunternehmen zusammenarbeitet (und damit auch die Kundendaten dorthin weiter gibt), die DSGVo beachten und all die Pflichten erfüllen muss. Oder ob man sich nicht all dieser Aufgaben und der drohenden existentiellen Strafen (bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Gesamtumsatzes Strafrahmen) durch Weitergabe der Daten entledigen kann. Abgesehen davon, dass es aus unternehmerischer Sicht wohl nicht schlau wäre, die Kundendaten dem Versicherer, der Wertpapierfirma komplett weiter zu leiten, haben wir Mag. Stephan Novotny gebeten, die juristische Sicht genauer zu beleuchten.
PS: Der Artikel beschäftigt sich ausdrücklich mit der Problematik Versicherungsagent – Versicherer. Ist aber sinngemäß auf Finanzdienstleister, Vermögensberater – Wertpapierfirma anzuwenden (außer man ist ausdrücklich als Angestellter in dieser Funktion tätig).
PPS: Sie haben FRAGEN zur DSGVo? Senden Sie uns an redaktion@ivva.at, wir werden versuchen, sie in einem der nächsten Newsletter zu beantworten.
Bisherige Informationen finden Sie in unserer Kategorie „DatenschutzGrundverordnung leicht gemacht“ und zwar hier…
Hier folgt der Kommentar von Mag. Stephan Novotny:
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