Die Mehrfachagentur ist eine Möglichkeit für den Vermittler die Produktauswahl für seine Kunden zu optimieren. Eine Handhabe, die aber auch sehr gut überlegt sein muss.
Wird doch jeder Vermittler durch § 3 der Verordnung des BMDW – besser als „Standes- und Ausübungsregeln“ bekannt – verpflichtet, anhand der vom Kunden stammenden Angaben deren Wünsche und Bedürfnisse zu ermitteln. Mehr zu den Standesregeln haben wir hier für Sie zusammen gefasst…
Und gemäß § 3 Abs.2 der Standesregeln ist jeder Vermittler verpflichtet, den Kunden zu beraten und zu erklären, warum ein bestimmtes Produkt seinen Wünschen und Bedürfnissen am besten entspricht.
Zu viele Agenturverträge?
Die Anwendung der § 2 und 3 der Standesregeln bedeutet, dass sich die Empfehlung, also die Auswahl von Versicherungsverträge auf alle von der Agentur vertretenen Versicherungsunternehmen erstrecken muss. Das erfordert eine umfassende Überprüfung im Vorfeld. Was – je nach dem Umfang der Agenturverträge – sehr aufwendig sein kann. Ist aber zwingend erforderlich, da sonst die Gefahr einer nicht korrekten Beratung schlagend werden kann.
Also: Die Zahl der Agenturverträge so gering als möglich zu halten, macht durchaus Sinn.
Auch ein zweiter Grund spricht dafür, die Zahl der Agenturverträge auf einem vernünftigen Maß zu halten:
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