Wann setzen Wirtschaftsbund und/oder SWV die Gesetzesänderung um? (NL 18/15)

OGH-Urteil: Bitte warten!

RFW-Antrag abgelehnt. Kein Antrag von WB und/oder SWV.

Mehr als ein halbes Jahr nach dem OGH-Urteil zur Sittenwidrigkeit von Klauseln in Agenturverträgen warten wir Agenten auf die nötige und von allen Parteien zugesagte Umsetzung im Handelsvertretergesetz.

Wie schon mehrmals berichtet:
Vor der Wirtschaftskammer-Wahl versprachen alle wirtschaftspolitischen Parteien im Sinne des OGH-Urteils eine Gesetzesänderung (eben im Handelsvertretergesetz) durchzuführen.

Um das Verwenden solcher sittenwidriger Klauseln ein- für allemal zu verhindern.
Tatsächlich stand am 23. 6. ein entsprechender Antrag des RFW Abg. Themessl im Justizausschuss auf der Tagesordnung.

Doch: Dieser Antrag wurde nicht bearbeitet. Angeblich nicht wegen inhaltlicher Bedenken. Es wurde aber vom Wirtschaftsbund ein eigener Antrag zugesagt. Leider ging die nächste Sitzung (30.6.) des Justizausschusses OHNE einen Antrag des WB zu Ende.

Wir haben daher bei Wirtschaftsbund und Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband angefragt, WARUM die für unseren Berufstand wichtige Klarstellung im Gesetz- der sittenwidrigen Agenturvertragsklauseln noch NICHT ERFOLGTE und wann der vorliegende Antrag nun im Justizausschuss bzw. Parlament behandelt werden wird.

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