Kurze Nachlese zu den WK-Wahlen.
Wahlen haben grundsätzlich einen bekannten Ablauf. Vor den Wahltagen erhält man von den wahlwerbenden Gruppen mitgeteilt, was sie in den letzten Jahren alles Gute für das Wahlvolk gemacht haben. Hier ist von der Wichtigkeit der Wahl, von starken Partnern, schwierigen Zeiten, sozialer Sicherheit, fairen Chancen für EPU,s usw. in den Werbebroschüren und Magazinen der politischen Gruppen zu lesen. Um die Wahlbeteiligung zu verbessern, werden Wahlkarten angeboten. Wenn eine wahlwerbende Gruppe sehr aktiv ist, kann man sich bereits vor den Wahltagen Wählerstimmen sichern.
Die Wahlbeteiligung bei den Kammerwahlen hat mit knapp 40% ihren Tiefpunkt erreicht. Ist aber für die wahlwerbenden Gruppen nicht wirklich beängstigend, da selbst einen kleine Wählerzahl die Mandate sichert. Die geringe Wahlbeteiligung wird zwar immer bedauert, aber nicht wirklich analysiert. Ungültige Stimmen werden zwar im Wahlergebnis aufgezeigt, aber damit hat es sich schon. Die Gewählten können wieder 5 Jahre mit ihrem Wahlergebnis zufrieden oder unzufrieden sein. Trotzdem wäre es – unserer Ansicht nach – interessant und auch wichtig herauszufinden: Was bewirkt eine solche Unlust der Unternehmer? Ist es einfach Unzufriedenheit oder erlebte Enttäuschung mit dem Kammersystem?
Nach der Wahl: Die gewählten Funktionäre werden wieder zu Standesvertretern der Wirtschaftskammern. Hier dürfen sie wieder für den Berufstand Forderungen stellen. Forderungen, die im Kammersystem zuerst einen Wirtschaftskammer-internen Interessenausgleich überwinden müssen. Natürlich werden die Funktionäre von ihren politischen Verbänden – für die sie ja eine Wahl geschlagen haben – Unterstützung erwarten. Das sind jene Gruppen die vor der Wahl für diverse Anliegen Verständnis gezeigt und auch Unterstützung zugesichert haben.
Diese Unterstützung gilt es im Fall der Versicherungsagenturen nun zu beweisen. Erwarten doch die Agenten, dass ihr Anliegen „Abschaffung Provisionsverzichtsklausel“ – nach den erfolgreichen Prozessen und Entscheid des OGH – durch eine Änderung im HVertrG abgesichert wird. Also nun im Justizausschuss des Parlamentes – wohin dieser Antrag vor der WK-Wahl verschoben wurde, auch umgesetzt wird. Hierfür bedarf es der Unterstützung des WB und des SWV, also der Koalitionsparteien. Eine umfassende Schilderung, unserer Bemühungen wichtige Anliegen für unseren Berufstand zu erreichen, findet der interessierte Leser auf unserer Homepage. Z.B. in diesem Beitrag: hier klicken…
Ein Gedanke: In Österreich haben wir Bürger das Recht zu wählen. Für viele Menschen auf dieser Welt ist das keine Selbstverständlichkeit. Wir können aber auch sehr gut verstehen, warum es eine Wahlverdrossenheit gibt. Jede Wahl und jeder Wahlkampf, egal ob Gemeinde, Land oder Bund, hemmt monatelang die Tätigkeiten der politisch Verantwortlichen. Warum machen wir nicht einen Wahltag für sämtliche geplanten Wahltermine? Ergebnis: Fünf Jahre stört keine Wahl die Tatkraft unserer gewählten Mandatare.
Wahlrecht nutzen: Auch wenn man seine Stimme keiner der wahlwerbenden Gruppen geben kann, ist der Urnengang wichtig. Gehen Sie auch künftig zu Wahlen. Notfalls können Sie mit einem leeren Stimmzettel unmissverständlich zeigen, dass keine Gruppe Ihr Vertrauen hat. In der Demokratie ist das ein besserer und sicherer Weg seinen Missfallen zu dokumentieren! Das ist wahrscheinlich derzeit die größte Wählergruppe. Betrifft übrigens jede Wahl.
Also nochmals unser Appell: Gehen Sie wählen! Egal bei welcher Wahl.
Das IVVA Team