Vorstand Panhauser zu Prüfpflichten des Versicherers nach IDD (NL 28b/19)

Werner Panhauser, Vorstand Helvetia Vertrieb/Marketing

IVVA: Ich freue mich, dass Sie sich wieder die Zeit nehmen, um mit dem IVVA über aktuelle Themen und Neuheiten zu sprechen. In Österreich wurde monatelang auf die IDD-Umsetzung gewartet. Wie hat sich durch die IDD das Marktumfeld für Sie, für die Agenten verändert?

VST Panhauser: Launisch könnte ich nun antworten: Wir haben die IDD, obwohl wir sie nicht bestellt hatten. Die IDD wurde durch Ereignisse verursacht, die nichts mit den österreichischen Vermittlermärkten zu tun hatten. Ja, in den anglikanischen Märkten kam es tatsächlich zu Fehlentwicklungen beim Verkauf, aber keinesfalls in dem Ausmaß, dass dies berechtigter Anlass für eine Verschärfung der Vermittler-Richtlinie gewesen sein könnte.

IVVA: Was ändert sich nun konkret für Sie bzw. die Agenten?

VST Panhauser: Die wichtigsten Punkte der IDD sind meiner Meinung nach einerseits die ganz klare Orientierung darauf, welches Produkt verkaufe ich wem (Schlagwort Zielmarkt). Und um die neuen gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich einzuhalten, muss ich den Weg zum Produkt genau dokumentieren.

Und der zweite wichtige Punkt ist: Welche Vereinbarung habe ich mit dem Versicherer. Gibt es da  Zuwachsvereinbarungen, die ausschließlich auf erreichte Mengen abzielen (also Mengenrabatt, der vielleicht zu Fehlberatung verlocken könnte). Das sollte man jedenfalls kritisch hinterfragen und ändern.

IVVA: Muss sich der Agent darum kümmern?

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