Vor 1.12. dringender Handlungsbedarf hinsichtlich Finanzamt (NL 30/19)

Wichtige Neuerungen Ihre Finanzamts-Zahlungen betreffend:
Ab 1.12. nur noch elektronische Zustellung: USP einrichten nötig!
Und neue IBAN für Zahlungen ans Finanzamt. Säumnis-Strafe droht.

a)    Ab 1. Dezember 2019 stellt Bund nur mehr elektronisch zu.
Unternehmen sind verpflichtet, die notwendigen Empfangsvoraussetzungen zu schaffen.

Mit Beginn 2020 können Behörden bundesbehördliche Dokumente elektronisch zustellen. Damit wird die schriftliche Kommunikation zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen weiter digitalisiert. Künftig werden alle Schriftstücke nur mehr elektronisch zugestellt. Ausgenommen davon sind Angelegenheiten, die nicht elektronisch abwickelbar sind, wie z.B. die Zustellung eines Reisepasses.

Plant eine Bundesbehörde künftig ein elektronisches Dokument zu versenden, wird zuerst in einem Teilnehmerverzeichnis abgefragt, ob der Empfänger elektronisch adressierbar ist. Ist das der Fall, wird das Dokument automatisch im UnternehmensServicePortal (kurz USP, https://www.usp.gv.at) unter dem Punkt „MeinPostkorb“ abgelegt.

Dieses USP gibt es schon länger. Auch den digitalen Postkorb. Allerdings hatten viele FinanzOnline-Nutzer der elektronischen Zustellung widersprochen.

Dringender Handlungsbedarf: USP unter https://www.usp.gv.at einrichten! Vor dem 1.12.

Obiger Widerspruch verliert per 1.1.2020 seine Wirksamkeit (mit einer Ausnahme – siehe unten). Bereits per Juli 2019 wurden jene FinanzOnline-Nutzer, die vorher nicht der elektronischen Zustellung widersprochen hatten, automatisch an das Teilnehmerverzeichnis übermittelt.

Alle anderen Unternehmen haben nun dringenden Handlungsbedarf, denn sie sind gesetzlich verpflichtet, VOR dem 1. Dezember dafür zu sorgen, dass sie diese behördlichen Mitteilungen auch empfangen können. Es gibt dazu 2 Varianten und Folgendes zu tun:

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