Vollmacht von ÖBV abgelehnt: Rechtliches Fehlverhalten! (NL 9/13)

Die Österreichische Beamtenversicherung VaG (ÖBV ) ist ein Versicherer, der sich zum Thema Vollmacht negativ auszeichnet. Hat doch die zuständige Sachbearbeiterin Frau Hadinger mit Schreiben vom 7.3. 2013 eine Vollmachtskündigung einer Agentur abgelehnt. Die ablehnende Begründung lautet, dass nach § 43 VersVG ein Agent nicht berechtigt ist für seinen Kunden eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Diese Erklärung ist nicht nur nach unserem Dafürhalten einfach nur Unsinn. Siehe dazu auch das Urteil Landesgericht Feldkirch (alle Details dazu hier nachlesen).

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