Das Wirtschaftsministerium ist seit dem Bescheid vom 29.1.2015 der Ansicht, dass das Benützen einer Kundenvollmacht untersagt sei.
SEIT DEM BESCHEID des BmWFW (29.1.2015) ist das Benützen einer Kundenvollmacht untersagt. Das Wirtschaftsministerium ist der Ansicht: Als Versicherungsagent „…können keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen des Kunden gegenüber einem Versicherungsunternehmen abgegeben werden“.
Das Bundesgremium der Versicherungsagenten beabsichtigte diesen Bescheid beim Verwaltungsgericht zu beeinspruchen. Bis zur finalen Klärung empfehlen wir, als Agent KEINE VOLLMACHT für Kündigungen, etc. zu verwenden.
Darauf haben wir in mehreren Newsletter-Beiträgen hingewiesen. Zwar gibt es immer wieder Entscheidungen zugunsten von Agenten, aber noch keine Höchstgerichtliche! Daher ist Vorsicht geboten. Wir informieren wieder, wenn es dazu eine geänderte Rechtsansicht gibt.
Den zitierten Bescheid des Ministeriums, weitere Informationen wozu Sie die Kundenvollmacht nutzen dürfen und wofür Sie sie besser nicht nutzen sollten sowie eine Mustervollmacht finden Sie unten anbei.
[Inhalt ist gesperrt]
Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>