Bringt Wirtschaftsbund nun am 30.6. einen eigenen Antrag ein?
Seit dem OGH-Urteil („Sittenwidrigkeit Provisionsverzichtsklausel“ – hier einige Beiträge zum Nachzulesen:
> Aus dem OGH-Urteil nichts gelernt? NL 12/15
> Dr. Breiter zu sittenwidrigen Agenturverträgen
> Sittenwidrigkeit vom OGH bestätigt
ist seit Ende des letzten Jahres viel Wasser die Donau hinunter geflossen.
Aber wir haben ja Zeit. Immerhin herrscht dieses System der Knebelverträge bereits seit Jahrzehnten. Die großen Versicherer, die derartige Agenturverträge nutzen, profitieren davon. Und wehrten sich dagegen, diese Klauseln abzuschaffen, obwohl Experten schon lange signalisierten, dass diese wohl gesetzwidrig sein könnten.
15 Jahre lang versuchte Obmann Salek in seinen Funktionsperioden als Obmann der Versicherungsagenten einen Interessensausgleich in der Wirtschaftskammer herzustellen. Also zumindest einen Kompromiss-Vorschlag den Vertretern der Versicherungen in der Wirtschaftskammer abzuringen. Leider vergebens. Das WKO-System, das Sozialpartnersystem, dem Österreich in der Nachkriegszeit viel verdankte, wird dann ausgehebelt und ad absurdum geführt, wenn eine Partei überhaupt nicht bereit ist, einen Kompromiss einzugehen.
Die Folge davon war und ist Stillstand. Denn dieser Interessensausgleich ist für die österreichische Real-Politik die Voraussetzung, dass Gesetze entstehen. Kein Interessensausgleich – kein Gesetz. So einfach ist das in Österreich.
Nicht einmal der einstimmige Beschluss im Wirtschaftsparlament (2009) VOR der vorletzten WK-Wahl (diese Klauseln endgültig zu verbieten) konnte uns Agenten helfen. Die Wahl kam. Die Funktionsperiode verging, Nichts passierte.
Daher wurde als letztes Mittel der Rechtsweg beschritten. Der IVVA bereitete die Klage vor, das Bundesgremium der Versicherungsagenten unterstützte die Klage. Und der Kläger siegte. Der OGH kam zum Entschluss, dass Sittenwidrigkeit vorliegt. Leider hat der OGH nur grundsätzlich entschieden, aber keine Regelung oder Richtschnur vorgegeben, wie z.B. die Höhe oder Dauer der Folgeprovision zu berechnen sei.
Das war im November des Vorjahres. Da wiederum WK-Wahlen anstanden, nahmen wir wiederum mit allen wirtschaftspolitischen Vertretern Kontakt auf (also WB, SWV, RFW, Grüne, NEOS), um zu erfragen, was sie in der nächsten Funktionsperiode tun werden, um auf das OGH-Urteil zu reagieren und die nun geforderte Gesetzesänderung durchzuführen.
Überraschung: ALLE Parteien versprachen VOR der Wirtschaftskammerwahl die Agenten bei der Umsetzung zu unterstützten. NEOS und FPÖ (konkret Abg. Themessel) hatten auch einen entsprechenden Antrag im Justizausschuss eingebracht. Was taten WB und SWV?
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