Verpflichtende Formvorschriften, deren Nichtbeachtung hohe Strafen verursacht (NL 13/24)

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Plus aktuelle Frage: Wie ist eine Betriebsstätte zu „beschriften“?

Aus aktuellem Anlass – andere Fachverbände studieren offensichtlich Webseiten „der Konkurrenz“ und kritisieren nicht erfüllte Formvorschriften – wollen wir Sie an zahlreiche Bestimmungen erinnern.

Auch hört man in der Branche immer wieder, dass die Aufsichtsbehörden die Webseiten der Branchenvertreter mit einer KI-Software (KI, künstliche Intelligenz) genau nach solchen formalen Einträgen durchsuchen. Ob das stimmt oder nicht: Fakt ist, diese formalen Vorschriften der IDD, der Standesregeln, der delegierten Verordnungen, etc. lassen sich von den Aufsichtsbehörden oder der Konkurrenz ganz einfach durch einen Blick auf Ihre Webseite prüfen. Dazu ist nicht einmal eine Vorort-Kontrolle nötig.

Und: Es drohen z.B. Strafen für Vermittler von Versicherungsanlageprodukten von grundsätzlich bis EUR 700.000, bei juristischen Personen bis zu 5 Mio oder 5% des jährlichen Gesamtumsatzes gem. § 366c GewO. Dies sind allerdings Höchststrafsätze. Gem. § 367 Z 58 GewO liegen die Höchststrafen bei derartigen Verstößen bei EUR 2.180. Verstöße gegen die Standesregeln für die Versicherungsvermittlung werden mit Strafen von bis zu EUR 1.090,00 gem. § 368 GewO geahndet.

Wir haben zu diesem „staubtrockenen“ Thema in den letzten Jahren in zahlreichen Beiträgen informiert. Heute versuchen wir für Sie die wichtigsten Bestimmungen in praxisnaher Form als Art „Kurz-Bedienungsanleitung“ zusammen zu fassen, damit Sie rasch prüfen können, ob Sie selbst und Ihr Unternehmen alles erfüllt haben. Und verlinken auf die umfangreichen Beiträge auf der IVVA-Webseite, für diejenigen, die Details wissen möchten.

Wichtig: Diese Informations-/ Deklarationspflichten gelten nicht nur für Agenten, sondern sind für jeden Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister, etc. gültig.

TIPP: Sehen Sie sich auch unsere Praxis-Tipps der Serie „IDD leicht gemacht“ bzw. „DSGVO leicht gemacht“ näher an. Hier warten gut 120 praxisnahe Beiträge.
Zur Rubrik geht es hier: https://ivva.at/idd-leicht-gemacht/ bzw. hier: https://ivva.at/dsgvo-leicht-gemacht/

Gleichzeitig beantworten wir im Zuge des Beitrags auch eine konkret an uns gestellte aktuelle Frage, wie weit die Deklarationspflicht bei der Außenrepräsentation der Betriebsstätte (Türschild, etc.) gefasst werden kann und was tatsächlich darauf stehen sollte?

Sollten auch Ihnen Fragen unter den Nägeln brennen, nutzen Sie die Möglichkeit, diese mit spezialisierten Top-Anwälten der Branche anzudiskutieren.
Füllen Sie einfach das Formular hier aus: https://ivva.at/fragen-an-partneranwaelte/

Im heutigen Beitrag behandeln wir:
A) Nötige Informationen auf ALLEN GESCHÄFTSPAPIEREN / E-MAIL dank IDD
B) Informationserteilung via eigener WEBSEITE oder Apps, etc. (inklusive BESCHWERDE-Management)
C) Informationsanforderungen bei Versicherungsanlageprodukten!
D) Formvorschriften, Dokumentationspflichten, die mit der Beratung zusammen hängen:

Plus die oben gestellte Frage, wie eine Betriebsstätte gekennzeichnet sein muss!

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