Vermeiden Sie hohe Verzugszinsen bei SVA und Finanzamt (NL 2b/25)

Heute möchten wir Ihnen Tipps geben, die ordentlich ins Geld gehen können, wenn es Ihnen gelingt, pünktlich Ihre Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu zahlen.

Beginnen wir mit der SVA, die nun SVS umbenamst wurde.
Konkret stellt die Sozialversicherung seit 1. 1. 2025 für rückständige Beträge Verzugszinsen in der Höhe von 7,03% in Rechnung.

Wann entstehen Verzugszinsen bei der SVS?

Verzugszinsen fallen an, wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht binnen 15 Tagen nach deren Fälligkeit auf einem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers gutgebucht sind.
Ab diesem Zeitpunkt werden von den rückständigen Beiträgen Verzugszinsen berechnet.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember, verlängert sich die Frist auf den folgenden Bankarbeitstag, schreibt die SVS auf ihrer Webseite.

Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt die SVS bei Einzahlungen immer die Beitragskontonummer anzugeben.

 

Noch teurer kann es bei Steuerschulden werden.
Nicht nur verrechnet das Finanzamt Stundungszinsen für Abgabenschuldigkeiten von 7,53%, sondern es kommen auch noch ein Säumnis- und ein Verspätungszuschlag von je 1% der aushaftenden Summe hinzu.

Hier zahlt sich pünktliches Zahlen wirklich aus.

Quellen: SVS-Newsletter, illmerpartner.at, BMF

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