Urteil: Mit Unterschrift wäre das nicht passiert!
Fehlendes, mangelhaftes oder nicht beweisbar zugestelltes Beratungsprotokoll wird zur Falle!
Ein Beitrag im Versicherungsmagazin ist tituliert: „Mit Unterschrift wäre das nicht passiert“. Und bezieht sich auf ein deutsches Urteil, das wir zum Anlass nehmen, um Sie auf die Notwendigkeit des Beratungsprotokolls und diverser Detail-Fragen dazu hinzuweisen.
Weil dieser Fall ganz typisch aufzeigt, in welche Schwierigkeiten man geraten kann, wenn man überhaupt kein oder nur ein mangelhaftes Protokoll hat oder nicht nachweisen kann, dass der Kunde dieses erhalten hat.
Es soll hier kein Aufruf zum guten alten Papierprotokoll und keine Ablehnung der modernen digitalen Beratungsstrecken folgen. Sondern wir möchten auf mögliche organisatorische Mängel und Probleme bei Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten hinweisen. Die sich im Falle von reiner Online-Tätigkeit sogar noch verschärfen.
Wir haben uns wieder die Unterstützung des auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwalts Mag. Stephan Novotny geholt und den folgenden Praxisbeitrag samt nützlichen Links und Hinweisen erstellt.
Das Urteil (Az. 9 U 97/19, VersR 2022, 237-240) wurde knapp vor Jahreswechsel gefällt und betraf einen Rechtsstreit eines Kunden mit dem Vermittler bzw. dem Versicherer. Inhalt war eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Vorgebracht wurde eine Fehlberatung. Und die Aussage: „Hätte ich das gewusst, hätte ich nie den Vertrag abgeschlossen“.
Tatsächlich gewann der Kunde vor Gericht. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist uns heute nicht so wichtig. Aber wir wollen uns mit dem Thema „Beratungsprotokoll“ näher beschäftigen: Konkret beantworten wir heute:
- Wie kam das Urteil zustande und wie begründete das Gericht seine Entscheidung?
- Wie sieht es mit Beweislast aus?
- Was ist bei der Beratung grundsätzlich zu beachten?
- Was schreiben die Standesregeln vor?
- Gibt es eine Pflicht zur Beratungs-Dokumentation?
- Soll bzw. muss der Kunde unterschreiben?
- Macht eine Vorlage eines Standard-Protokoll Sinn oder muss man es immer an sein Unternehmen anpassen?
- Gibt es die Gefahr einer Pflichtverletzung bei der Vermögenshaftpflichtversicherung?
- Wo liegen die Besonderheiten bei ONLINE-Beratung?
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