Heute behandeln wir aus aktuellen Gründen 2 Themen zur DSGVO
a) Warnung für gefälschten Mails betreffend angeblicher DSGVO-Verletzung
b) EUGH-Urteil zu Datenschutz bei Papierunterlagen
ad a) Falsche Meldung wegen Verletzung der DSGVO im Umlauf
Die Watchlist-Internet (ein Projekt des Internet Ombudsmanns) warnt vor gefälschten Mails zum Thema angeblicher DSGVO-Verletzung.
Zahlreiche Unternehmen erhalten ein E-Mail von info@datasax.de. Darin ist die Rede, dass ein Mitbewerber gegen Sie, also dem Nachrichten-Empfänger, eine Beschwerde wegen DSGVO-Verletzung eingebracht hätte. Um eine Strafe zu vermeiden, müssten die betroffenen Unternehmen der DSGVO Beschwerdestelle Nürnberg eine Ansprechperson melden.
Das Schreiben ist unseriös. Empfänger/innen sollen es ignorieren, berichtet Watchlist Internet.
Wer hinter diesem Mailversand steckt, was damit bezweckt wird und wie man reagieren sollte (keinesfalls sich melden, aber auch nicht dort rückfragen oder auf Mail abbestellen klicken – weil man damit bestätigt, dass es Ihre E-Mail-Adresse tatsächlich gibt – was das Ziel der SPAM-Aktion ist!), können Sie hier nachlesen…
b) EuGH-Urteil zu Datenschutz bei Papierunterlagen
Der Standard berichtete kürzlich über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das über den Anlass hinaus für Jedermann Bedeutung hat. Nämlich dass die Datenschutzbestimmungen auch für Papierakten gelten.
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