
Versichert, aber nicht genug: Was Unterversicherung bedeutet
Immer öfter hört man aus Vermittler-, aber vor allem aus Kundenkreisen, dass Kunden immer seltener zu Hause besucht würden. Das hat wahrscheinlich mit Einsparungen (keine Kundengeschenke mehr), Überlastung (Vermittler müssen immer mehr Arbeiten erledigen) und ersten Auswirkungen der Digitalisierung zu tun. Wie soll man da aber mitbekommen, wo was gebaut wurde (Pool, neuer Wintergarten, Wärmepumpe, Fotovoltaik-Anlage etc.) oder sich in der Familie (Nachwuchs da, Kinder ausgezogen etc.) oder Wohnung (erneuerte Einrichtung, neue Gemälde, etc.) etwas geändert hat.
An dieser Einleitung kann man schon das große Potential der regelmäßigen persönlichen Beratung erkennen. Aber um das Problembewusstsein noch weiter zu fördern, baten wir RA Mag. Stephan Novotny sich dem Thema juristisch zu widmen, uns also die juristischen Folgen (HAFTUNG) näher zu erläutern:
- Wie weit haftet der Agent/Makler im Falle von Unterversicherung?
- Die Rolle der Wertanpassungsklausel?
- Toleranzgrenze?
- Überversicherung?Unten anbei folgt nun der Beitrag von RA Mag. Stephan Novotny:
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