
Die Unterschrift-Falle: Was Vermittler unbedingt wissen sollten!
Wir nehmen heute einen krassen Anlassfall für eine Kündigung zum Anlass, uns mit der Frage zu beschäftigen, ob der Kunde eigenhändig unterschreiben muss.
Immer wieder kommen Fragen an unsere Partner-Anwälte, von denen wir wieder eine ausgewählt haben, da sie für alle Agenten interessant sein könnte.
Wir sammeln diese Fragen – samt dazu gehörenden Antworten – in einer eigenen Rubrik auf der IVVA-Webseite:
Über 90 Beiträge warten auf Sie und zwar hier:
Praxis-Tipps und Antworten auf Fragen aus der Praxis
Die heutigen Fragen haben wir dem auf Versicherungsrecht spezialisierten RA Mag. Stephan Novotny gestellt und um seine juristische Einschätzung gebeten. Seine Antworten finden Sie unten anbei.
Sollten auch Ihnen Fragen unter den Nägeln brennen, nutzen Sie die Möglichkeit, diese mit spezialisierten Top-Anwälten der Branche anzudiskutieren. Füllen Sie einfach das Formular hier aus: https://ivva.at/fragen-an-partneranwaelte/
Heute beantwortet der auf Versicherungsrecht spezialisierte RA Mag. Stephan Novotny
die Frage: Muss der Kunde eigenhändig unterschreiben? Oder kann er seine Unterschrift als Bild-Datei einfügen und die Unterlage per Mail zurücksenden?
Die Antworten samt Tipps, wie man hier zur Klärung vorgehen sollte, finden Sie unten anbei.
Wir nehmen heute einen krassen Anlassfall für eine Kündigung zum Anlass, uns mit der Frage zu beschäftigen, ob der Kunde eigenhändig unterschreiben muss.
Zum Anlassfall: Einem Versicherungsagenten wurde die Aufkündigung der Agenturvereinbarung zugesandt.
Als wesentliche Begründung wird darin der Vorwurf erhoben, die Kunden hätten die Versicherungsunterlagen nicht eigenhändig unterfertigt. Als Beweis nahm man die behauptete Deckungsgleichheit von Unterschriften auf verschiedenen Dokumenten und zog daraus den Schluss, dass es zu einer missbräuchlichen Verwendung von Unterschriften gekommen sei.
Der Agent brachte dann eine Kunden-Erklärung, wonach der Kunde selbst eine eingescannte Unterschrift als Bild in die zu unterschreibenden Unterlagen hineinkopiert habe. Womit erklärt war, dass die Unterschriften deckungsgleich aussahen.
Klar ist, dass sich im Zuge der Corona-Pandemie ein enormer Digitalisierungsschub ereignete und viele Tätigkeiten, die vorher üblich waren, durch „modernere Varianten“ ersetzt wurden. So wurde es auch üblich, Dokumente online – etwa via ID Austria – zu unterschreiben oder wie im obigen Fall skizziert, durch eine eingescannte Unterschrift zu unterfertigen.
Aber ist dieses Vorgehen korrekt? Oder muss der Kunde das Dokument ausdrucken, eigenhändig unterschreiben, einscannen und wieder zurücksenden?
[Inhalt ist gesperrt]
Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>