Ungleichbehandlung des Agenten durch das Wirtschaftsministerium


Die neue Zugangsverordnung für Versicherungsvermittler ist mit 1. Juni 2010 in Kraft getreten.
Aber kann der Agent damit zufrieden sein? Leider NEIN!

Wir können nicht nachvollziehen, welche wesentlichen Gründe vorliegen, um den Berufstand des Agenten schlechter zu stellen als den des Maklers. Weder die EU Vermittler-Richtlinie noch sonstige Gesetze rechtfertigen eine Schlechterstellung.

 

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