
Was Unternehmen jetzt wissen müssen. Was wir aus einem aktuellen Fall lernen können.
DER STANDARD berichtete kürzlich, dass die Wiener ÖVP im Wahlkampf ein bestehendes Werbesujet für eigene Zwecke nutzte – offenbar ohne Wissen und Zustimmung des kreativen Urhebers. Laut STANDARD-Bericht hat die ÖVP Wien inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben und zugesichert, das Sujet künftig weder ohne schriftliche Zustimmung noch ohne korrekte Urheberrechtsnennung zu nutzen oder nutzen zu lassen. Über die Höhe der Vergleichszahlung wurde Stillschweigen vereinbart.
Der IVVA weist seit vielen Jahren – lange vor Inkrafttreten der DSGVO – darauf hin, dass urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Musik oder Texte keinesfalls ohne Zustimmung verwendet werden dürfen und die Nennung des Copyrights zwingend erforderlich ist. Andernfalls drohen nicht nur (Millionen-)Klagen durch Rechteinhaber, sondern auch kostenintensive Abmahnungen durch Dritte.
Wir nehmen diesen aktuellen Anlass, um das Bewusstsein für den Umgang mit fremdem geistigem Eigentum erneut zu schärfen. Denn Verstöße können extrem teuer werden – wie ein bereits juristisch geklärter Fall zeigt, auf den wir im Beitrag ebenfalls eingehen.
Darüber hinaus möchten wir die Aufmerksamkeit auf eine weitere Herausforderung lenken: Mit dem verstärkten Einsatz von KI-Anwendungen entstehen zusätzliche Risiken im Bereich Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisse – Risiken, die nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch alle Mitarbeitenden im Blick haben sollten.
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