Zur Erinnerung:
Seit dem Jahre 2001 kämpfen unsere Interessenvertretung und der IVVA um eine faire und zeitgerechte Absicherung unseres Berufsstandes. Seit dem ersten Schritt, der Einbindung ins Handelsvertretergesetz (HVertrG) 2006, herrschte lange Stillstand. Immer wieder forderten wir die zwingende und rückwirkende Provisionsweiterzahlung auch nach Beendigung des Agenturvertrages. Diese wird oft durch Verzichtsklauseln im Agenturvertrag ausgeschlossen.
Ende Juni 2009 kam Bewegung ins langjährige Patt. Der Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW) griff diese Ungleichbehandlung auf und initiierte einen Antrag im Wirtschaftsparlament der WKO. Darin wurden die Organe der WKO aufgefordert, bei der Justizministerin eine Gesetzesänderung einzufordern, die eine zwingende Provisionsweiterzahlung auch nach Beendigung des Agenturvertrages zum Inhalt hat.
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
[Inhalt ist gesperrt]
Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>