Teil 2: Agenturvertrag: Ansprüche? Agentur weiterverkaufen? Wem gehört Kundenstock?(NL 30/22)

Teil 2: Agenturvertrag: Welche Ansprüche habe ich? Kann ich Agentur weiterverkaufen? Wem gehört mein Kundenstock?

Foto Mag. Novotny_Stephan Huger

Regelmäßig erhalten wir Anfragen, welche Ansprüche man im Falle der Beendigung des Agenturvertrages hat. Und ganz besonders spannend ist diese Frage, wenn es sich um Ur-Alt-Verträge aus einer Zeit handelt, wo es noch kein OGH-Urteil gegen die Provisionsverzichtsklausel, noch keine verpflichtende Folgeprovision auch im Falle der Beendigung durch den Agenten, etc. gab.

Im ersten Teil dieses Beitrags von RA Mag. Stephan Novotny (zum Nachlesen hier klicken…) sahen wir uns an, welche Ansprüche man im Falle der Beendigung des Agenturvertrages hat. Besonders interessant in diesem Zusammenhang: Bekommen Agenten Folgeprovisionen auch dann, wenn der Agenturvertrag vor dem OGH-Urteil gegen die Provisionsverzichtsklausel abgeschlossen wurde. Zur Erinnerung: Damals gab es noch keine verpflichtende Folgeprovisions-Regelung im Falle der Beendigung durch den Agenten. Wie sieht es mit einem Ausgleichsanspruch aus?

Und ebenso in Teil 1 des Beitrags fragten wir: Darf ich meine Agentur verkaufen? Darf ich mir einen Nachfolger selbst aussuchen oder bestimmt den die Versicherung? Wem gehört mein Kundenstock? Brauche ich die Einwilligung meiner Kunden? Usw. usf.

Im heutigen 2. Teil sehen wir uns mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stephan Novotny folgende Fragen näher an:

C) Frage: Wem gehört mein Kundenstock?
D) Was ist beim Agenturverkauf zu beachten

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