Anmerkungen zum DSGVO-Zusatzvertrag der SWohnfinanz 2018

Die SWohnfinanz hat für die Umsetzung der DSGVO einen Zusatz-Vertrag  ausgesandt.

Darin finden sich 3 gravierende Punkte, die aus der Sicht der Agenten nachteilig sind und daher überdacht bzw. weg verhandelt werden sollten. Alle 3 Passagen haben wir im Vertrag unten rot umrandet.

1) Falsche Einstufung der Agenten als Auftragsverarbeiter!

Gleich zu Beginn beginnt der Vertrag mit einer falschen Einstufung des Agenten als Auftragsverarbeiter nach der DSGVO.
Damit ignoriert die Versicherung, dass Agenten selbständige Unternehmer sind und alleinverantwortlich die DSGVO als DatenVERANTWORTLICHE umzusetzen haben. Agenten sind keinesfalls Auftragsverarbeiter, wie etwa eine Druckerei, EDV-Betreuer, Lohnverrechner, etc. sind.

Dazu der Fachanwalt Mag. Stephan Novotny: 
Frage: Ist der Agent ein Auftragsverarbeiter (wie etwa eine Druckerei) oder ein Verantwortlicher?
Antwort: Der Agent ist erster Ansprechpartner des Kunden. Egal, ob er die Daten bei sich speichert und dann an den Versicherer weiterleitet. Oder die Kundendaten gleich direkt in das System des Versicherers eingibt: In beiden Fällen sind Agent UND Versicherer gemeinsame VERANTWORTLICHE.

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