Die lang erwarteten Standesregeln für die Versicherungsvermittlung wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit ist der vorletzte Schritt der IDD-Umsetzung in Österreich erfolgt. Bei diesen Standesregeln handelt es sich um die aus der Gewerbeordnung „ausgelagerten“ Paragraphen 137 f-h, die das Verhalten der Versicherungsvermittler genau regeln.
Wir haben uns bereits im Jänner mit dem damals vorliegenden Entwurf der Standesregeln näher beschäftigt. Da dieser Entwurf praktisch unverändert (mit Ausnahme von 2 Sätzen) umgesetzt wurde, empfehlen wir den damalige Beitrag bei Interesse nochmals zu lesen. Zum Beitrag kommen Sie hier…
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