Sittenwidrig! Weiterer ERFOLG im Allianz-Prozess (NL18/14)

Knapp vor Ferienbeginn für viele von Ihnen, können wir noch eine überaus erfreuliche Nachricht für den Berufstand der Versicherungsagenturen verkünden!

Hat doch das Oberlandesgericht-Wien als Berufungsgericht (also bereits die 2. Instanz) das Urteil des Erstgerichtes bestätigt und damit der Berufungseingabe der ALLIANZ nicht Folge geleistet. Daher:

Eine 100% Provisionsverzichtsklausel in Agenturverträgen bei Kündigung durch den Agenten ist sittenwidrig.

Die Details können Sie hier nachlesen…

Das Urteil können Sie hier nachlesen

Zur Erinnerung: Einige Versicherer sehen in ihren Agenturverträgen immer noch als „Standardbaustein“ vor, dass der Versicherungsagent nach dem Ende des Agenturvertrags keinerlei Folgeprovisionen mehr erhalten soll. Das Gesetz sieht zwar anderes vor. Da die gesetzliche Regelung aber nicht ausdrücklich zwingend ist, beriefen sich manche Versicherer darauf, dass eine abweichende Regelung zulässig sei.

Wie reagiert ALLIANZ?

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