Seltsame Klauseln in Courtage-Verträgen! (NL 10/26)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger
RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Neue Rubrik auf IVVA-Webseite!
Tipp: Nichts ungeprüft unterschreiben!

Agenturverträge sind für Nicht-Juristen selten wirklich zu verstehen.
Und sogar zahlreiche Juristen rätseln manchmal, welche (finanziellen) Folgen manche Passagen haben könnten.

Immer wieder kommen Rückfragen, was denn bestimmte Sätze bedeuten könnten und ob man das problemlos unterschreiben könne. Das beantworten wir auch gerne, stellen den betreffenden Agenturvertrag samt Kommentaren in unsere entsprechende Rubrik der Webseite (hier…).
Hier warten rund 50 Agenturverträge mit Hinweisen, welche Passage für Sie günstig, weniger günstig, nachteilig oder sogar gesetzwidrig ist. Zum Nachlesen hier klicken…

Zur Liste der kommentierten Agenturverträge kommen Sie hier…

 

Auf vielfachen Wunsch führen wir eine neue Rubrik auf der Webseite ein:

„Seltsame Klauseln in Courtage-Verträgen“

Hier sammeln wir kurz und prägnant Passagen, die besonders kritisch sind. Damit unsere Leser nicht viele Agenturverträge durchlesen müssen, sondern diese Passagen und deren Beurteilung auf einen Blick finden können.

Wir fangen mit 4 Passagen an, die zu den häufigsten Fragen an uns gehören:

  • Kann das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen werden. Ja / Nein? Und falls ja, wie weit?
  • Kann man ein jahrelanges Konkurrenzverbot in den Courtage-Vertrag aufnehmen?
  • Welche Auswirkungen hat die Einstufung als Datenverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter nach DSGVO?
  • Rückgabe-Pflicht ALLER UNTERLAGEN im Falle der Beendigung. Erlaubt?

 

Weitere Passagen werden in den nächsten Wochen folgen.
Übersichtlich, komprimiert und möglichst gut verständlich aufbereitet.

Bereits heute möchten wir Ihnen aber folgende Tipps geben:

a) Niemals etwas unterfertigen,was man nicht prüfen hat lassen und was man hinsichtlich Konsequenzen nicht ganz verstanden hat!
b) Bitte nicht zum „normalen Anwalt“ gehen, da unser Berufsrecht nur von einigen wenigen Fach-Juristen in allen Auswirkungen durchschaut werden kann.
c) Finden Sie Unklarheiten, dann nehmen Sie Kontakt mit dem IVVA (redaktion@ivva.at) auf.

Gemeinsam mit Mag. Stephan Novotny – Fachjurist im Bereich Versicherungen – stehen wir IVVA-Mitgliedern mit Rat und Tat zur Verfügung, prüfen den Vertrag und weisen Sie auf eventuell problematische Formulierungen hin.

Beste Grüße vom IVVA-Team

 

Nun zu den ersten Spezial-Passagen, die wir heute kurz und prägnant analysieren:

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