Scheint überall Ihre GISA-Nummer auf? (NL 22/17b)

Scheint auf Ihren Unterlagen (Briefpapier, Verträge, Visitenkarten, E-mail-Signaturen, Homepage, Flyer, etc.) bereits überall Ihre GISA-Nummer (anstelle der Gewerberegisternummer) auf?

Übergangsfrist läuft nur noch bis zum 26.3.2018!

Zur Erinnerung: Versicherungsvermittler sind gemäß §137 f Abs. 1 GewO verpflichtet, ihre Gewerberegisternummer auf ihren eigenen Papieren und Drucksorten anzuführen!
Durch die Umstellung auf GISA hat sich die bisherige Gewerberegisternummer geändert.

D.h. bis nächsten März müssen Sie alle Unterlagen, wie Briefpapier (auch online-Briefvorlagen), Verträge, Visitenkarten, E-Mail-Signaturen, Flyer, Homepage (Impressum), etc. geändert werden.

Wir haben bereits vor 1,5 Jahren erstmals über GISA informiert, welche Vorschriften einzuhalten sind und mit welchen Konsequenzen aufgrund der Gewerbeordnung zu rechnen ist, wenn man auf Briefpapier, Verträge, Visitenkarten, etc. nicht die richtigen Informationen angibt.

Daher unser Tipp: Vernachlässigen Sie nicht Ihre (Info-)Pflichten aufgrund der Gewerbeordnung!
Zum Nachlesen hier klicken…

Praxis-Tests zeigen: Viele Geschäftspapiere sind nach wie vor nicht oder falsch befüllt! Daher erinnern wir neuerlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre GISA-Nummer herausfinden.

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