„Aufgabe des Schadenreferenten ist es, Schadenfälle abzulehnen“, so formulierte Riedlsperger pointiert beim Eröffnungsreferat des Makler-Treffens im Rahmen des Forums Alpbach. Der Titel lautete „Versicherungsnehmer, Makler und Versicherer – die natürlichen Feinde im Schadensfall“. Das konnte man in der Nachlese des VersicherungsJournals erfahren. Wenn man sich die Behauptungen von Riedlsperger zu Gemüte führt, kann man nur zu dem Schluss kommen: Hier sollte der Berufstand der Makler beworben werden, mit dem Tenor: Der Makler, der bessere Konsumentenschützer.
Werbung ist grundsätzlich in Ordnung, sofern sie auf einer seriösen Basis erfolgt.
Wie schaut es aber wirklich aus? Wir starteten eine Umfrage unter den IVVA Agenturpartnern!
Aufgabe des Schadenreferenten ist es, eingehenden Schadensmeldungen zu prüfen und sofern erforderlich noch weitere Unterlagen anzufordern. Wenn sich aus den vollständigen Unterlagen eine Deckung ergibt, wird der Versicherungsnehmer den versicherten Schaden auch bezahlt bekommen. Es wäre absolut unseriös und auf lange Sicht geschäftsschädigend, wenn ein Referent ohne sachliche Begründung einen Schaden ablehnen sollte. Ein solches Verhalten eines Schadenreferenten muss ungeachtet des Versicherers aufgezeigt werden und der Versicherer zur Nachprüfung und Klärung aufgefordert werden.
Grund-Aussagen der bei uns eingetroffenen Rückmeldungen der IVVA Agenturpartner:
- „Wir sind der Meinung, dass es bei der Schadenabwicklung um 3 Dinge geht: Tempo, Tempo, Tempo.“
- „Die Einlösung des, mit der Polizze gegebenen Leistungsversprechens, stellt den „Moment der Wahrheit“ dar. Zu diesem Zeitpunkt nicht nur zu leisten, was der Kunde oder Vertriebspartner erwartet, sondern ihn mit der Qualität und insbesondere Geschwindigkeit der Dienstleistung zu überraschen, ist ein äußerst wertvoller Kundenbindungseffekt.“
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„Für unser Haus sind die Aussagen (von Riedlsperger, Einfügung Redaktion) sicher nicht zutreffend, da hier stets eine kundenorientierte Bearbeitung stattfindet und jeder Einzelfall geprüft wird. Es erfolgen keine pauschalen Ablehnungen bzw. gibt es keinerlei Anordnungen an die Schadenreferenten im Hinblick auf „strategische Ablehnungen“.
- „Ein Schadenreferent hat die Aufgabe einen Schaden abzuwickeln und nicht a priori abzulehnen.“
- „Ablehnungen insgesamt sind selten und halten sich über die Jahre von der Anzahl her relativ stabil.“
- „Im Verhältnis zu den gemeldeten Schäden gibt es in den letzten Jahren keine Steigerung der Ablehnungen.“
- „Gerichtliche Streitfälle kommen vor, bewegen sich aber im Promillebereich – gemessen an der Gesamtzahl der jährlich in Bearbeitung stehenden Schadenfälle.“
- „Die Anzahl von Beschwerden liegt ebenfalls im Promillebereich.“
Wir gehen also davon aus, dass bei entsprechendem Versicherungsschutz, einer ordnungsgemäßen Schadensmeldung durch den Versicherungsnehmer oder Vermittler ein gedeckter Schaden auch bezahlt wird. Was aber nicht sein kann, ist ein Kulanzangebot wenn der Schaden nicht durch den Versicherungsschutz gedeckt ist. Kann schon vorkommen, wenn z.B. bei der Prämie gespart oder das versicherte Objekt sich über Jahre verändert hat und daher kein umfassender Deckungsschutz mehr besteht. Durch ein derartiges Kulanzangebot würde die Schadensgemeinschaft geschädigt, weil der eingetretene Schaden nicht versichert und somit die verlangte Prämie in der Vergangenheit zu niedrig war.
Der Reality Check:
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