Gastkommentar Dr. Helmut Tenschert
Eine fürwahr berechtigte Frage, wenn man sich die Entwicklung dieser hochkomplexen Sparte in den letzten Jahren ansieht. Ständige Veränderungen in der Gesetzgebung, die allesamt eine deutliche Verstärkung der Konsumentenrechte zum Inhalt hatten, belasten durch eine Vielzahl der daraus resultierenden Schadenfälle die Bilanzen der anbietenden Gesellschaften. Als Beispiel seien nur die spürbare Verlängerung der Gewährleistungsfristen bei beweglichen Sachen von sechs Monaten auf zwei, bzw. drei Jahre, angeführt. Das geht naturgemäß einher mit einer Verschärfung der Unternehmerhaftungen, sodass sich auch im Firmengeschäft die Schadenrendements verschlechtern.
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