Hier finden Sie wichtige Urteile und Auszüge von relevanten Gesetzeswerken für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung.
Und den aktuellen Stand der Umsetzung der IDD, der Versicherungsvertriebs-Richtlinie, Ihrem Berufsrecht.
Die Kerngesetze für die Versicherungsvermittlung
Das Österreichische Handelsvertretergesetz
Klicken Sie bitte hier ► HVertrG 1993, Fassung vom 05.09.2016
Die Österreichische Gewerbeordnung §136-138
Klicken Sie bitte hier ►Gewerbeordnung 16.05.19 – Paragraphen 136-138
Standesregeln zur Versicherungsvermittlung
Wurden im Juni 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Standesregeln für Versicherungsvermittlung_BGBLA_2019_II_162
Versicherungsvertragsgesetz
Die Paragraphen 43-48 haben unmittelbaren Bezug zu unserer Tätigkeit als Versicherungsagenten. Diese können Sie hier nachlesen: VersVG 43-48_Stand 10.1.2020
IDD: Die rechtlichen Unterlagen, die einzuhalten sind
EU-Richtlinie
Die österreichische Umsetzung basiert auf der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (an der die EU lange unter dem Kürzel IMD-2 gearbeitet hatte), wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Den Richtlinien-Text (auf Deutsch) finden Sie hier: IDD_Richtlinie EU 2016-97 20 1 2016_final
IDD Umsetzung in Österreich
Wurde am 28.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Umsetzung IDD_BGBLA_28.12.18.pdfsig
Lehrpläne: Für die Weiterbildung (wer, wann, wo und wie viele Stunden in welchen Modulen und Themen) ganz relevant sind die Bestimmungen, die die Fachgruppe der Agenten / Makler / Vermögensberater in ihren Lehrplänen festgelegt haben. Diese wurden im Juli 2019 veröffentlicht:
– Lehrplan der Versicherungsagenten sowie Erläuterungen
– Lehrplan der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten und Erläuterungen
– Lehrplan der Vermögensberater
Bezüglich Ausbildungsterminen empfehlen wir, Ihre jeweilige Landesvertretung (Kammer) anzusprechen.
„Corona“-Schreiben des Wirtschaftsministeriums
Wie die Weiterbildungsverpflichtung 2020 – konkret das angemessene Verhältnis Präsenztraining und Webinaren zu interpretieren ist: Wirtschaftsministerium_weiterbildungspflicht-2020_Praesenzveranstaltungen_Webinare
Delegierte Verordnungen der EU
Delegierte Verordnung (EU) 2017/2358 DER KOMMISSION vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber. Hier zum Nachlesen…
Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 der Kommission vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden
Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln. Hier zum Nachlesen…
DORA, Digital Operational Resilience Act
Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und Rates, besser bekannt als Digital Operational Resilience Act (kurz DORA), trat am 16.01.2023 in Kraft. Aufgrund des Verordnungs-Charakters bedarf es keiner nationalen Umsetzung und es kommt zu einer direkten Anwendung in Österreich ab dem 17.01.2025. Hier zum Einlesen:
DORA_Publications Office – CELEX_32022R2554_DE_TXT
Beratungsprotokoll
Immer wieder kommen Anfragen, ob es nicht eine „gute“ Vorlage gebe, die auch rechtsicher sei. Dazu RA Mag. Stephan Novotny:
„Ein allgemein gültiges, d.h. für jedes Unternehmen wirklich passendes Protokoll kann es nicht geben, dazu sind die Unternehmen, die Versicherungsprodukte, etc. zu verschieden. Außerdem sollte sich das Beratungsprotokoll auf die jeweils vermittelten Versicherungen beziehen. Ein Standard-Beratungsprotokoll, das alle Vermittler als Muster heranziehen könnten, wäre viel zu lange und würde großes Unverständnis bei den Kunden hervorrufen. Aber zumindest die jeweiligen Vermittlerdaten sind korrekt anzugeben im Protokoll, sodass es ohne jegliche Änderung und vor allem Anpassung keinesfalls geht.
Außerdem gibt es von den Versicherungen unterschiedliche Wünsche und Anforderungen diesbezüglich.
Allerdings haben die Versicherungsagenten Oberösterreich zwei Muster-Protokolle online gestellt, die man sich näher ansehen und auf sein Unternehmen anpassen könnte. Hier geht es zum Protokoll 1 (ohne konkurrierende Produkte) und Protokoll 2 (mit konkurrierenden Produkten). Tipp: Gerne steht Mag. Novotny zu einem IVVA-Sonderpreis auch bei diesem Punkt beratend zur Seite!
Zugangs- & Prüfungs-Verordnung
Die Zugangs-Verordnung regelt, wer unter welchen Voraussetzungen zum Gewerbe zugelassen wird. Diese können Sie hier nachlesen…
Und die Prüfungs-Verordnung legt die genauen Inhalte der Befähigungsprüfung dar. Alle Details finden Sie hier…
Die wesentlichen rechtlichen Unterlagen zur DSGVO
- EU DatenschutzGrundverordnung, EU2016_679 vom 27.4.2016
- DSGVO-Leitfaden-2018_(Leitfaden von der Datenschutzbehörde selbst)
- Österreichs Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018_vom 31.7.17
OGH- oder sonstige wichtige Urteile
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