RA Novotny: Versicherung für fremde Rechnung – ein unbekanntes Wesen

Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass das Wesen der Versicherung für fremde Rechnung gemäß den Vorschriften der §§ 75ff VersVG, Fragen und Unklarheiten aufwirft. Sowohl im Bereich der Versicherungswirtschaft, als auch bei Gerichtsverfahren. Diese sind mit einem Blick ins Gesetz relativ leicht zu klären.

So hatte sich auch der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung 7 Ob 67/12x vom 09. 05. 2012 mit einem derartigen Sachverhalt zu beschäftigen:

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