Quarantäne-Ende bringt enorme Haftungs-Risiken für Unternehmen(NL 23b/22)

„Jeder vernünftige Arbeitgeber lässt Covid-Positive daheim“
„Heute Schnitzel, es bedient Sie Floh, Corona-positiv“.
Also: Überlegen Sie gut, ob sie Corona-positive Mitarbeiter nicht doch via Home-Office arbeiten lassen!

Gestern wurde das Ende der Corona-Quarantäne-Pflicht bekannt. Zahlreiche Gesundheits-Experten haben diesbezüglich medizinische Bedenken geäußert, weil Personen, die (noch) symptomlos sind und sich gesundfühlen (und Arbeiten gehen) dennoch schon tagelang ansteckend sein können. Dennoch kommt diese Regelung.
Viele Unternehmen sollen wegen Personalmangel darauf gedrängt haben und / oder sich zumindest über das Ende der Quarantäne-Pflicht freuen.

Aber diese Abschaffung bringt Unternehmen dank „unklarer Regeln“ in (Haftungs-)Schwierigkeiten, wie etwa die Expertin für Arbeitsrecht Dr. Körber-Risak gestern via APA, aber auch im ZIB-2-Interview ausführte.

Und der STANDARD titelte heute mit einer ihren zentralen Aussagen: „Jeder vernünftige Arbeitgeber lässt Covid-Positive daheim“.
Jeder hat sich zu Corona seine eigene Meinung gebildet. Jedes Unternehmen wird auch seine eigene Umsetzung des Quarantäne-Endes finden (müssen).
Dennoch kann man nur empfehlen, den STANDARD-Beitrag bzw. das ZIB-2-Interview (noch 7 Tage in der ORF Thek nachsehbar) zu studieren. Die Links finden Sie unten anbei.

Denn: Es drohen Haftungsrisiken, womöglich Klagen (von Kunden, Mitarbeitern, etc.) und zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz, und laut §178 Strafgesetzbuch sogar Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. Den genauen Wortlaut von §178 können Sie hier nachlesen… https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/178

Die Virologin Van Laer fasst das Problem in der ZIB-2 zusammen: „Man dürfe nichts tun, was zu einer Ansteckung mit einer meldepflichtigen Krankheit führt“.

Darauf setze die Arbeitsrechtsexpertin Körber-Risak auf und führte in der ZIB-2:
Wenn das Unternehmen Corona-Positive ins Unternehmen und nicht ins Home-Office beordert, dann muss der Unternehmer – um die Haftung zu reduzieren, kontrollieren, dass der Corona-positive Arbeitnehmer im Betrieb durchgehend Maske trägt und diese auch nie abnimmt. Tue er das nicht, dann kann er haften. Bedeutet konkret, wenn es zu Corona-Fällen im Betrieb komme, dann gehe es um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Und: Wenn sich ein Arbeitgeber gar nicht um die Einhaltung der angedachten Maskenpflicht für Covid-Erkrankte kümmere, dann gehe es sogar in Richtung Strafrecht.

Gleichzeitig habe aber ein Arbeitnehmer (AN) das Recht auf Pausen, soll trinken, essen: Das dürfe der AN aber nicht im Betrieb, sondern z.B. nur draußen im Freien mit 2 Metern Abstand machen. Oder in eigenen „Schutz-Räumen“.

Somit müssen Betriebe ihr Schutzkonzept updaten. Also Kontrollen machen, aber auch überlegen, mit wem hat der Corona-erkrankte Mitarbeiter im Betrieb Kontakt (Kunden, aber auch Risikogruppen im Betrieb) und wie kann ich die vulnerablen Gruppen schützen? Sonst sei man mehrfach haftbar (nach Epidemie-Gesetz, zivilrechtlichen Schadenersatz-Ansprüchen, bis hin zu Strafrecht). So die Körber-Risak in der ZIB 2.

Und besonders skurill: Die Arbeitsrechts-Expertin rät zu offener Kommunikation, auch wenn das nirgends geregelt sei, um die Haftungsrisiken zu reduzieren:

Komme ein Kunde in ein Lokal, müsste man erfahren: Heute gibt es Schnitzel, es bedient Sie Floh, Corona-positiv.
D.h. Beschäftigt man Corona-positive Arbeitnehmer im Betrieb (etwa in Gastronomie, Hotellerie oder Handel) müsse man – um eine Haftungsvermeidung zu erreichen – auch gegenüber Kunden (und wohl auch Mitarbeitern) kommunizieren.

Und sie warnt: Auch der Arbeitnehmer hätte eine Aufklärungspflicht gegenüber Personen, die mit ihm Kontakt haben.
In beiden Fällen – egal ob AN oder AG – werden bei Datenschützern wohl alle Alarmglocken läuten, da es sich bei Gesundheitsdaten um besonders sensible und daher besonders schützenswerte Daten handelt…

Also rät die Arbeitsrechtsexpertin, dass Arbeitgeber – auch symptomlose – Corona-Mitarbeiter nicht im Betrieb einsetzen. „Das halte ich für extrem kurzsichtig. Ich würde dies einem Arbeitgeber nicht raten“.

ZIB 2 Auftritt der beiden Expertinnen:
https://tvthek.orf.at/topic/Aus-fuer-CoV-Quarantaene/13869836/ZIB-2/14144018/Expertinnen-zum-Ende-der-CoV-Quarantaene/15208464

Bericht im DER STANDARD zu Aussagen von Arbeitsrechtsexpertin Körber-Risak:

https://www.derstandard.at/story/2000137777829/arbeitsrechtsexpertinjeder-vernuenftige-arbeitgeber-laesst-covid-positive-daheim

 

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