Provisionsverbot: Zu früh gefreut! (NL 15b/23)

EU schießt sich auf „unabhängige Beratung“ ein.

Die Diskussion um ein Provisionsverbot, das die EU zu verordnen droht, reißt nicht ab.
Und die Jubel-Meldungen, dass man das Provisionsverbot abwenden konnte, waren verfrüht. Konkret: Der langerwartete und am 24. 5. neu vorgelegte Entwurf der sogenannten „Kleinanlegerstrategie“ schreibt neuerlich „ein partielles Provisionsverbot“ vor. Details dazu unten anbei.

Und zwar sowohl für Versicherungsanlageprodukte im beratungsfreien Vertrieb, aber auch eines im Vertrieb mit unabhängiger Beratung.
Der IVVA warnt seit 2008 davor, sich regelmäßig mit einer „unabhängigen Beratung“ zu brüsten. Ein paar Links auf entsprechende IVVA-Beiträge finden Sie unten anbei.

Laut vielen Konsumentenschützern und den konsumentenfreundlichen Vertretern etwa im EU-Parlament bzw. der EU-Kommission würde „Unabhängigkeit“ beim Konsumenten falsche Erwartungen wecken. Daher fordern sie seit vielen Jahren und bei jeder Überarbeitung der IDD bzw. früher IMD bzw. Versicherungsvermittlerrichtlinie ein Provisionsverbot. Weil sich unabhängige Beratung und Provisionszahlung durch den Versicherer ausschließen würden.

Daher rät der IVVA seit Jahren, dass sich Makler als ungebunden bezeichnen sollen, um mit dem Schlagwort „unabhängig“ nicht weiter die Mühlen des Konsumentenschutzes bzw. der EU-Kommission mit Wasser zu versorgen. Leider sind wir jetzt genau wieder dort.

Die EU versucht weiterhin den Versicherungsbereich an den Wertpapierbereich anzupassen, daher sollen Regelungen aus der MiFID mit der IDD angeglichen werden. Und die EU verbeißt sich weiterhin in den Begriff der „unabhängigen Beratung“, die künftig auch in der IDD verboten werden soll. Und hier liegt das nächste Problem: Kommt dieses Mal das angedachte Provisionsverbot für den Versicherungsanlagebereich, droht das nächste Mal mit dem Argument „Vereinheitlichung“ womöglich ein weiter reichendes Provisionsverbot, also auch im Sachversicherungsbereich.

Was steht also nun in dieser neuen „Kleinanlegerstrategie“, die die IDD und MiFID überarbeiten soll? Das erfahren Sie unten anbei.

Wir haben in den letzten Wochen mehrmals über die Hintergründe der EU-Pläne berichtet („überteuerte Produkte“, in Ländern mit Zuwendungsverbot hätten sinkende Produktkosten zu einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis für Anleger geführt“.). Zum Nachlesen hier…

Und im 2. Teil „EU-Institutionen lassen nicht locker“ haben wir für Sie die entscheidenden Schriftstücke – Schreiben an und von der EU-Finanzkommissarin – zusammengetragen und auf Deutsch übersetzt, da diese nur in Englisch vorliegen. Zum Nachlesen hier klicken…

Im 3. Teil hinterfragten wir u.a. die Aussage, dass das Provisionsverbot in UK und Holland um so viel besser sei. Zum Nachlesen hier…

Mit der Kleinanleger-Strategie“ soll die IDD via Änderungsrichtlinie abgeändert werden und die PRIIPs-Verordnung (regelt die Versicherungsanlageprodukte) novelliert werden.

FondsProfessionell fasst die Kern-Botschaften wie folgt zusammen:
Zwar ist kein generelles Provisionsverbot vorgesehen, sehr wohl soll es ein Provisionsverbot für Beratungen geben, die als unabhängig bezeichnet werden. Ebenso will die Kommission in der gesamten beratungsfreien Wertpapiervermittlung (Execution-Only-Geschäfte) künftig die Provisionen streichen.

Makler-Obmann Christoph Berghammer befürchtet im Versicherungsjournal, dass diese Änderungen dazu führen werden, dass der Wettbewerb verzerrt werde und: „Versicherungsmakler würden dadurch schlichtweg von einem Teil des Marktes ausgeschlossen werden.“

Finanzdienstleister-Obmann Hannes Dolzer weist im Versicherungsjournal darauf hin, dass in Ländern, in denen ein Provisionsverbot eingeführt wurde, „eine Beratungslücke evident“ sei.

Das erscheint uns der entscheidende Punkt zu sein, bei dem man ansetzen muss, um die Konsumentenschützer und EU-Kommission von ihren Provisionsverbots-Wünschen abzubringen.

Denn andernfalls wird es nur noch ein Standard-Produkt von der Stange für Jeden geben. Und nur die Vermögenden werden sich eine Beratung leisten können. Diese Entwicklung kann unserer Ansicht nach nicht im Interesse der Konsumenten und Konsumentenschützer sein.

Es ist also zu hoffen, dass im Trilog-Verfahren – also dem Verhandlungs-Prozess auf Europäischer Ebene – noch Abänderungen möglich sein werden.

Aber der Trend der EU und der Konsumentenschützer ist klar.
Denn der Entwurf sieht auch vor, dass es dort, wo Provisionen erlaubt bleiben, „strengere Schutzvorkehrungen“ geben soll. Außerdem sollen Berater/Vermittler eine breitere Produktpalette anbieten und ein neuer Test soll gewährleisten, dass im besten Interesse des Kunden vermittelt wird.

Die Texte der Kleinanlegerstrategie sind auf der Website der EU-Kommission abrufbar – und zwar hier: https://finance.ec.europa.eu/publications/retail-investment-package_de

Quellen: Webseite der EU-Kommission, Versicherungsjournal, RisControl und FondsProfessionell

 

Links zum Weiterlesen:

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