Diskussionen über Versicherungsvertriebs-Richtlinie IDD
Gestern wurde bekannt gegeben, dass die EU Kommission dem Wunsch auf Verschiebung der IDD nachkommt. Die neuen Regelungen der IDD also erst ab Herbst 2018 gelten werden.
In den letzten Tagen gab es eine rege Diskussion zum Themenkreis Provisionen. Der Grundsatz, im besten Kundeninteresse zu agieren, muss gewahrt sein, wenn eine Vergütung mittels Provision auch in IDD-Zeiten zulässig bleiben soll. Das ist zu lesen im Versicherungsjournal-Beitrag vom 19.11.2017.
Das Thema Vermittlerprovisionen wurde leider ausgelöst durch die Aussage des Maklergewerbes bzgl. des Anspruches „UNABHÄNGIG“ sein zu wollen. Ein krasser Widerspruch, wenn man vom Kunden beauftragt aber vom Produktgeber bezahlt wird.
Nicht nur der Berufstand der Versicherungsagenturen hat diese Behauptung als unrichtig gesehen, auch die EU-Kommission hat in den Vermittlerrichtlinien Klarstellungen gefordert. Im Auftrag des Kunden tätige Vermittler dürfen nicht auf Provisionsbasis vom Versicherer bezahlt werden. Kunde beauftragt, Kunden honoriert die Leistung des Maklers.
Im Gegensatz dazu befinden sich der angestellte Vermittler als auch die Versicherungsagentur (selbständiges Gewerbe) die im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer tätig werden dürfen und Provisionen für ihre Vermittlungen von Versicherungsverträgen erhalten.
Für den Versicherungskunden einfach und klar zu unterscheidende Vertriebswege!
Lösungsmöglichkeit?
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