Fachgruppe Finanzdienstleister empfiehlt mit Antrag zu warten!
Vielleicht wurden Sie bereits von Ihrem Steuerberater informiert: Seit wenigen Tagen gibt es auch einen Energiekostenzuschuss für Kleinunternehmen (Umsatz zwischen 10.000 und 400.000 €), rückwirkend für das Jahr 2022. Die Pauschalförderung liegt ja nach Umsatz zwischen 110€ und 2.475€.
Förderfähige Unternehmen
Beantragen kann die Förderung laut USP-Portal jedes Unternehmen, das im Jahr 2022 mindestens 10.000 und maximal 400.000 Euro Jahresumsatz vorweisen kann und eine Betriebsstätte in Österreich hat.
Wie man dabei vorgehen soll, wird hier Schritt für Schritt erklärt….
Der Antrag ist bis 30. November 2023 unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen. Detaillierte Informationen auf www.energiekostenpauschale.at.
Wichtig: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Also kann das Ihr Steuerberater nicht stellvertretend für Sie einreichen.
Erforderlich sind ID-Austria/Handysignatur, ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP), die Branchenzuordnung nach ÖNACE und der Umsatz des Jahres 2022. Im USP muss auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ ein ÖNACE-Code hinterlegt sein. Dokumente, Belege, Energieintensitätsnachweise oder Steuerunterlagen müssen nicht gesondert hochgeladen werden. Nach Eingabe der Daten erfolgt eine automatisierte Prüfung. Ist das Ergebnis positiv, soll die Förderung kurz danach ausbezahlt werden, so die Steuerberatungskanzlei Czepl & Partner. Alle Details dazu können Sie hier nachlesen…
Probleme beim Beantragen!
Leider erreichen uns seit Tagen Fragen dazu, ob man Fehler gemacht hätte, weil der Antrag abgelehnt worden sei.
Heute informiert die Fachgruppe der Finanzdienstleister genau zum gleichen Problem.
Man glaubt, dass die Ablehnung auf ein technisches Problem zurückzuführen sei. So könne besonders bei Versicherungsvermittler, aber auch Vermögensberater, Wertpapier- bzw. Bausparvermittler die korrekte Förderhöhe nicht berechnet werden (weil viele unecht steuerbefreit seien). Und das führe automatisch zu einer Ablehnung des Antrags.
Laut Fachverband Finanzdienstleister werde an einer Lösung des technischen Problems bereits gearbeitet.
Und man empfiehlt zwischenzeitlich KEINEN ANTRAG einzubringen, sondern zuzuwarten. Der Antrag könne auf jeden Fall bis Ende November eingebracht werden. So steht es auch auf der Webseite Energiekostenpauschale.
Wir werden Sie auch zu diesem Thema weiterhin informieren, sobald es neue Fakten gibt.
Beste Grüße vom IVVA Team
Quellen bzw. Links zum Weiterlesen:
Newsletter von Czepl und Partner sowie des Fachverbands der Finanzdienstleister.
https://www.energiekostenpauschale.at
https://www.usp.gv.at/news/energiekostenpauschale-usp.html